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Verzinsung nach erfolgreichem VG-Verfahren

Dies ist eine Diskussion zu Verzinsung nach erfolgreichem VG-Verfahren innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 15.03.2010, 07:38
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Verzinsung nach erfolgreichem VG-Verfahren

Guten Morgen,

wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

Beamter auf Lebenszeit erleidet im Juni einen Dienstunfall. Der Unfall wird von der Verwaltung als Dienstunfall anerkannt. In 2007 wird eine Erwerbsunfähigkeit des Beamten i. H. v. 20% anerkannt, gegen diese Festsetzung Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht. Im Januar 2010 kommt die Klage erfolgreich zum Abschluss, das Gericht setzt die Erwerbsunfähigkeit auf 35% fest. Die Verwaltung als Beklagter erkennt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts an. Als Folge hat der Beamte nach dem Bundesversorgungsgesetz Anspruch auf eine Erwerbsunfähigskeitsrente i. H. v. mtl. 168 €. Da die Rente ab dem Unfalltag zu zahlen ist, erwartet der Beamte eine Nachzahlung i.H.v. ca. 10.000 €.

Frage: Ist die Nachzahlung in irgendeiner Form zu verzinsen, und wenn ja, ab wann und in welcher Höhe?

Danke im Voraus.

Gruß Laurassakrileg
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