Dies ist eine Diskussion zu Verzinsung nach erfolgreichem VG-Verfahren innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Verzinsung nach erfolgreichem VG-Verfahren wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Beamter auf Lebenszeit erleidet im Juni einen Dienstunfall. Der Unfall wird von der Verwaltung als Dienstunfall anerkannt. In 2007 wird eine Erwerbsunfähigkeit des Beamten i. H. v. 20% anerkannt, gegen diese Festsetzung Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht. Im Januar 2010 kommt die Klage erfolgreich zum Abschluss, das Gericht setzt die Erwerbsunfähigkeit auf 35% fest. Die Verwaltung als Beklagter erkennt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts an. Als Folge hat der Beamte nach dem Bundesversorgungsgesetz Anspruch auf eine Erwerbsunfähigskeitsrente i. H. v. mtl. 168 . Da die Rente ab dem Unfalltag zu zahlen ist, erwartet der Beamte eine Nachzahlung i.H.v. ca. 10.000 . Frage: Ist die Nachzahlung in irgendeiner Form zu verzinsen, und wenn ja, ab wann und in welcher Höhe? Danke im Voraus. Gruß Laurassakrileg |
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