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Verwaltungsprozessrecht Klausur

Dies ist eine Diskussion zu Verwaltungsprozessrecht Klausur innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 16.06.2010, 12:01
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Verwaltungsprozessrecht Klausur

Hallo,

sitze gerade vor einer Klausur der Vorjahre in Verwaltungsprozessrecht und weiß teilweise nicht so recht, wie ich ran gehn soll.

Die Lösung soll nicht als Gutachten formuliert werden. Reichen also ein paar Sätze.
Wäre supi, wenn mir jemand helfen könnte!


1) Die zuständige Behörde hebt die dem A erteilte Baugenehmigung auf, weil A beim Stellen des Bauantrags falsche Angaben gemacht habe. Der Widerspruch des A bleibt erfolglos.
Mit welcher Klageart kann A erreichen, dass er doch noch bauen kann?

2) Der A erhält eine Gaststättenerlaubnis für seine in der Landeshauptstadt Düsseldorf gelegene Gaststätte mit der ,,Maßgabe, nordrhein-westfälische Landräte und Landrätinnen nicht zu bewirten". A fragt an, ob und wie er um Rechtsschutz nachsuchen soll.


3) Der A erhält eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses. A den Widerspruch des Grundstücknachbarns N hilft die zuständige Baubehörde als Ausgangsbehörde dem Widerspruch nicht ab und gibt die Sache weiter an die Widerspruchsbehörde.
Während dort die Sache anhängig ist, hebt die Ausgangsbehörde die Baugenehmigung auf, weil ,,nunmehr aufgefallen ist, dass der zuständige Sachbearbeiter im Genehmigungsverfahren Vorschriften über die Wärmeisolierung nicht hinreichend beachtet hat".

a) Mit welcher Klageart kann A Rechtsschutz erlangen?
b) Muss A zunächst Widerspruch einlegen?
c) Skizzieren Sie die einzelnen Schritte der Begründetheitsprüfung im Rahmen einer von A erhobenen Klage!
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Alt 17.06.2010, 09:28
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AW: Verwaltungsprozessrecht Klausur

1. ) ich würde eine Verpflichtungsklage erheben.

Die XXXXX wird verpflichtet die begehrte Baugenehmigung unter Aufhebung des ablehnenden Widerspruchsbescheides vom XX zu erteilen.

2.) Das führt einen möglicherweise zu der Problematik, ob Auflagen selbständig anfechtbar sind oder nicht.

3. ) kann mal jemand anderes machen........
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