Man stelle sich folgenden hypothetischen Fall vor. Eine
Person A wohnt in einer kleinen Gemeinde in Schleswig Holstein. Dort führe diese Person einen Verwaltungsrechtsstreit gegen die Gemeinde in Sachen Lärmbelästigungen, die von Grundstück(en) ausgingen für die die Gemeinde verantwortlich sei. In der Gemeindezeitung würde die Gemeinde den (sehr seltenen, im gesamten Ort nur einmal vorkommenden) Namen der Person veröffentlichen, so dass diese zwar keinen materiellen
Schaden davon tragen würde, aber von den Einwohnern der Gemeinde hämisch auf den angeblich bevorstehenden Auszug angesprochen würde, da die Person A ja nun aufzugeben gedenke. Zusätzlich fänden seit der Namensveröffentlichung nachts vor dem Haus von Person A Hupkonzerte statt, zusätzlich nähme Person A regelrechte Pilgermärsche vor ihrem Anwesen wahr, deren
Teilnehmer unverhohlen das Haus der Person A anstieren würden. Der Person A wäre daher einer nahezu ständigen Beobachtung ausgesetzt.
Nun die Fragen:
Hätte Person A eine Möglichkeit die Gemeinde (außer einer Aufsichtsbeschwerde) wegen Verletzung des Geheimhaltungs- und Persönlichkeitsrechts zu belangen und Schadenersatz zu fordern?
Kennt evtl. jemand Urteile, bei denen die Gerichte schon mal zugunsten der geschädigten Person geurteilt hat?