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Verständnisfragen

Dies ist eine Diskussion zu Verständnisfragen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 14.05.2011, 18:00
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Verständnisfragen

Fragen:
1)Wird ein beklagter Gemeinderatsbeschluss Kraft dem geschlossenen gerichtlichen Vergleich aufgehoben?

2)Oder hat die Gemeinde in einem weiteren Gemeinderatsbeschluß den "alten" Beschluss förmlich aufzuheben?

3)Muss dem "ehemaligen" Kläger danach ein Aufhebungsbescheid von der Gemeinde zugestellt werden?

Danke vorab für die Antworten

Geändert von addixx (15.05.2011 um 11:49 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 08:56
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AW: Verständnisfragen

Das hängt vom Wortlaut des geschlossenen Vergleichs ab. Gerichtliche Vergleiche begründen aber meistens Verpflichtungen für die Beteiligten. Es ist daher anzunehmen, dass die Gemeinde verpflichtet wurde, ihren Beschluss aufzuheben. Hiervon muss sodann auch den ehemalige Kläger in Kenntnis gesetzt werden. Genauen Aufschluss hierüber gibt -wie ausgeführt- der Wortlaut des Vergleichs.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 20:24
Boardneuling
 
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AW: Verständnisfragen

Wortlaut: "wird aufgehoben" steht da.
Muss der Gemeinderat nun erneut "tätig" werden??
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