Dies ist eine Diskussion zu Verständnisfragen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Verständnisfragen 1)Wird ein beklagter Gemeinderatsbeschluss Kraft dem geschlossenen gerichtlichen Vergleich aufgehoben? 2)Oder hat die Gemeinde in einem weiteren Gemeinderatsbeschluß den "alten" Beschluss förmlich aufzuheben? 3)Muss dem "ehemaligen" Kläger danach ein Aufhebungsbescheid von der Gemeinde zugestellt werden? Danke vorab für die Antworten Geändert von addixx (15.05.2011 um 11:49 Uhr). |
| |||
| AW: Verständnisfragen Das hängt vom Wortlaut des geschlossenen Vergleichs ab. Gerichtliche Vergleiche begründen aber meistens Verpflichtungen für die Beteiligten. Es ist daher anzunehmen, dass die Gemeinde verpflichtet wurde, ihren Beschluss aufzuheben. Hiervon muss sodann auch den ehemalige Kläger in Kenntnis gesetzt werden. Genauen Aufschluss hierüber gibt -wie ausgeführt- der Wortlaut des Vergleichs. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Verständnisfragen | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 14.05.2011 17:37 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios