
05.01.2012, 20:02
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| Boardneuling | | Registriert seit: Dec 2008
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| Verjährt? Der Wohnwagen von A wurde am 2.9. wegen Abstellens ohne Nummernschild von der Ordnungsbehörde abgeschleppt. Ca. 2 Wochen später meldet sich A. bei der Behörde. Diese will viel Geld sehen sendet jedoch nie etwas schriftliches. A. zahlt nicht weil er nicht Verursacher dieser Misere war und versucht zu verhandeln. Mitte Dezember will A. den WW endlich abholen muß aber dennoch einen Teilbetrag bezahlen um den WW zu bekommen. Nun waren aber seit 2.9. mehr als 3 Monate vergangen. Ist nicht 3 Monate die Verjährungsfrist? Wann fängt die an? Mit Sicherstellen des WW?
Kann A. den Bescheid anfechten unter Berufung auf die Verjährung? |