Dies ist eine Diskussion zu Verfahrensablauf innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| ich hätte mal kurz eine Frage zum Verfahrensablauf: Wenn eine Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unbegründet zurückweist, kann man dann Anfechtungklage erheben? Oder kann man dann kein Rechtsmittel mehr einlegen? Das verwirrt mich etwas...wenn man dann zusätzlich Anfechtungsklage erhebt, dann wird doch nochmal die Rechtmäßigkeit geprüft? nur dann eben von einem Gericht. Ich würde mich echt freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Liebe Grüße |
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| AW: Verfahrensablauf Genau so ist es. Das Widerspruchsverfahren ist nur ein Vorverfahren.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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