Dies ist eine Diskussion zu VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen gegen einen belastenden VA wurde von A durch Anwalt ein Widerspruch eingelegt 1.den Bescheid auszuheben 2. Kosten soll Behörde tragen 3. Zuziehung Rechtsanwalt war notwendig lange Zeit später erklärt die Behörde, sie würde unabhängig von dem Widerspruch den VA zurücknehmen weil er materiell rewi war. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die vorhandenen Fehler korregiert werden sollen und Raum geschaffen werden soll für eine neue, korrekte Verfügung... Ja nu, aber hätte nicht wegen dem Widerspruch diesem stattgegeben werden sollen und der Bescheid aufgehoben werden müssen, was ist denn jetzt mit den Kosten des Widerspruchverfahren? Die Behörde tut gerade so, als wäre sie auch ohne den Widerspruch auf die Idee mit der Rücknahme gekommen. Kann sich die Behörde so aus der Geschichte rauswinden? Bin für jeden Hinweis dankbar! |
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| AW: VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen Ist die Widerspruchsbehörde denn gleichzeitig auch die Ausgangsbehörde? |
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| AW: VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen ähm, ja der Widerspruch wurde bei der Ausgangsbehörde eingeleg, die auch die Rücknahme des VA veranlasst hat. |
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| AW: VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen Also §48 VwVfG sagt ja nix über den Zeitpunkt der Rücknahme aus. Das Problem mit den Kosten würde ich hier über die Erledigung klären. Da müsste dann danach die Behörde die Kosten tragen. Fraglich halte ich nur die Notwendigkeit des RA. Da ist man mWn eher restriktiv. |
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