Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen

Dies ist eine Diskussion zu VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2011, 12:03
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 100
Keine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen

Hallo,

gegen einen belastenden VA wurde von A durch Anwalt ein Widerspruch eingelegt 1.den Bescheid auszuheben 2. Kosten soll Behörde tragen 3. Zuziehung Rechtsanwalt war notwendig

lange Zeit später erklärt die Behörde, sie würde unabhängig von dem Widerspruch den VA zurücknehmen weil er materiell rewi war. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die vorhandenen Fehler korregiert werden sollen und Raum geschaffen werden soll für eine neue, korrekte Verfügung...

Ja nu, aber hätte nicht wegen dem Widerspruch diesem stattgegeben werden sollen und der Bescheid aufgehoben werden müssen, was ist denn jetzt mit den Kosten des Widerspruchverfahren? Die Behörde tut gerade so, als wäre sie auch ohne den Widerspruch auf die Idee mit der Rücknahme gekommen. Kann sich die Behörde so aus der Geschichte rauswinden?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2011, 19:43
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 898
100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)  
AW: VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen

Ist die Widerspruchsbehörde denn gleichzeitig auch die Ausgangsbehörde?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2011, 08:49
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 100
Keine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Antonina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen

ähm, ja der Widerspruch wurde bei der Ausgangsbehörde eingeleg, die auch die Rücknahme des VA veranlasst hat.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2011, 09:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.886
99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: VA nach Widerspruch von Behörde zurückgenommen

Also §48 VwVfG sagt ja nix über den Zeitpunkt der Rücknahme aus. Das Problem mit den Kosten würde ich hier über die Erledigung klären. Da müsste dann danach die Behörde die Kosten tragen. Fraglich halte ich nur die Notwendigkeit des RA. Da ist man mWn eher restriktiv.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Person A vergisst Unterschrift bei Widerspruch an Behörde B Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 16.05.2010 19:28
Widerspruch im Sozialrecht - Jede Behörde?! Sozialrecht 14.03.2010 14:05
Widerspruch nach § 574 Mietrecht 26.05.2008 12:19
Rückkehr aus Österreich nach Deutschland! Welche Behörde für finanzielle Mittel? Internetrecht 21.05.2008 00:44
Was passiert nach Widerspruch? Sportrecht 24.08.2006 22:12





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN