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Untätigkeit Kostenfestsetzungsbeschluss

Dies ist eine Diskussion zu Untätigkeit Kostenfestsetzungsbeschluss innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 19.12.2010, 20:06
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Untätigkeit Kostenfestsetzungsbeschluss

Ein Bürger obsiegte in einem Zivilverfahren. Nun machte er seine diesbezüglichen Kosten bspw. Fahrt zum Gericht etc. bei dem Gericht geltend und bittet um die Ausfertigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Dies erfolgte im August diesen Jahres. Bis zum heutigen Tag - zwichenzeitlich sind also über 4 Monate vergangen - ohne dass der gewünschte Kostenfestsetzungbeschluss vorliegt. Auf eine schriftl. Sachstandsanfrage gab es bisher keine Antwort. Schafft in dem Fall eine Untätigkeitsklage Abhilfe?
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Alt 21.12.2010, 11:20
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AW: Untätigkeit Kostenfestsetzungsbeschluss

Eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) kann nur bei einer Untätigkeit von Behörden erhoben werden. Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird aber vom Gericht (Rechtspfleger) erlassen. Der Betreffende sollte sich auf den Grundsatz des effektiven Rechsschutzes berufen und bei dem Zivilgericht die richterliche Entscheidung beantragen. Auch käme eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht.
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