Dies ist eine Diskussion zu Umweltamt und Grundstücksbesichtigungen - zulässig - innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Umweltamt und Grundstücksbesichtigungen - zulässig - anbei habe ich einen kleinen fiktiven Fall, wo ich hoffe das man mir bei der Lösung helfen kann. Annahme: A hat einen auf seinem eingezäunten Grundstück stehenden Schornstein abgerissen. Da dieser Abriss für die Presse sehr interessant war, brachte diese darüber einen Artikel. Ein Sachbearbeiter des zuständigen Umweltamtes hat diesen Artikel gelesen. Als er das Wort Schornstein lass fiel ihm ein, dass in einem Schornstein immer Russ ist und sich dieser Russ auch an den abgerissenen Steinen befindet. Da der Sachbearbeiter des Umweltamtes sehr korrekt war, erließ er sofort gegen den Eigentümer des Grundstücks (der auch den Abriss in Auftrag gegeben hatte) eine Ordnungsverfügung mit der Auflage, dass die Schornsteinsteine unverzüglich und fachgerecht zu entsorgen sind, da der Russ der daran haftet eine Gefahr für die Umwelt darstellt, zudem handelte es sich bei den Steinen sowieso um eine unzulässige Abfalllagerung und nannte das schreiben dann Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG. Der Sachbearbeiter des Umweltamtes hatte bis zu diesem Zeitpunkt aber keinen einzigen Schornsteinstein gesehen. A antwortete daher, dass der Schornstein schon seit Jahrzehnten nicht genutzt wurde und die optische Prüfung ergeben hat, dass kein Russ an den Steinen dran ist und diese auf einer Betonfläche lagern würden und somit auch wenn an den Steinen Russ wäre nichts passieren kann. Nunmehr schrieb der Sachbearbeiter an A, dass er sich gern die Steine ansehen möchte um sich zu vergewissern das auch tatsächlich kein Russ an diesen ist und somit keine Umweltgefährdung von diesen ausgeht. Eine rechtliche Begründung führte der Sachbearbeiter nicht an. Für A stellt sich die Frage: 1. Darf das Umweltamt auf Grund eines Zeitungsartikels aus dem es erfährt, dass ein Schornstein abgerissen wird schlussfolgern, dass von dem Abbruchmaterial eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht und eine Ordnungsverfügung erlassen? 2. Darf das Umweltamt verlangen, dass man ihm Zutritt zu dem Grundstück gewährt, damit sich der Sachbearbeiter vergewissern kann, dass die Angaben des Eigentümers richtig sind? Danke für die Hilfe bei der Lösung des Falls. |
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| AW: Umweltamt und Grundstücksbesichtigungen - zulässig - Ich möchte dem Fall noch hinzufügen, dass es sich bei A und auch bei dem grundstück um ein Privatgrundstück handelt, dass nicht als Betriebsgrundstück genutzt wird. Die letzte betriebliche Nutzung des Grundstücks war ca. 1975 / 1978. Ich hoffe mir kann jemand bei der Lösung helfen. Danke |
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| AW: Umweltamt und Grundstücksbesichtigungen - zulässig - Natürlich darf das Amt einfach so tätig werden, wenn es irgendwo Anhaltspunkte findet bzw. zur Kenntnis nimmt. http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/__14.html Ist hier auch ziemlich eindeutig was Duldungspflichten angeht. |
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| AW: Umweltamt und Grundstücksbesichtigungen - zulässig - Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen: - Wenn A dem Amt schildert, dass das nicht so ist und Zeugen benennt; kann das Amt trotzdem ohne nähere Begründung warum es dem A nicht glaubt auf das Grundstück des A? - Reicht ein formloser Brief eines Sachbearbeiters des Amtes, damit A diesen Sachbearbeiter auf sein Grundstück lassen muss oder gibt es hierzu entsprechende "Prüfungsanordnungen" mit rechtsbehelfsbelehrung, welche zudem noch ein Vorgesetzter des Sachbearbeiters unterschrieben muss? Es könnte ja auch sein, das der spezielle Sachbearbeiter aus anderen (persönlichen) Gründen auf das Grundstück will!!! - Wie ist der Sachbearbeiter des Amtes eigentlich verischert, wenn diesem auf dem Grundstück des A etwas passiert? Danke für die Beantwortung der Fragen im voraus. |
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| AW: Umweltamt und Grundstücksbesichtigungen - zulässig - Ja der Bearbeiter kann dennoch auf das Grundstück, denn es soll ja auch Menschen geben die Lügen ![]() Wenn der Sachbearbeiter das Grundstück betreten will muss er das zunächst in einem Verwaltungsakt ankündigen inkl. Rechtsbehelf. Versichert ist der Sachbearbeiter über den Dienstherrn. |
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| AW: Umweltamt und Grundstücksbesichtigungen - zulässig - Danke für den Hinweis für den formellen Verwaltungsakt. A geht nämlich davon aus, dass die Besichtigung aus persönlichen Gründen erfolgt. Der Sachbearbeiter hat ihm lediglich geschrieben "auf Grund Ihres Schreibens vom ... möchte ich mit Ihnen am ... um ... Uhr einen Ortstermin vereinbaren MfG." A geht davon aus, dass dies kein Verwaltungsakt ist. |
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| AW: Umweltamt und Grundstücksbesichtigungen - zulässig - Nein, der Sachbearbeiter fährt dann wohl noch die "nette" Schiene die auf dem Prinzip der Kooperation beruht. Sollte man dem nicht nachkommen können dann wirklich "Zwang- und Ersatzmaßnahmen" vorgenomen werden |
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| Annahme Der Termin mit der Sachbearbeiterin vom Umweltamt wurde gemacht. Wie geschrieben wurde ist die Sachbearbeiterin auch gegen eventuelle Unfälle, wir hoffen das diese nicht passieren, durch ihren Arbeitgebeber versichert. Nunmehr hat mittlerweile ja jeder eine Digi - Cam und es ist allgemeine Sitte, dass Gegebenheiten per Fotoaufnahme festgehalten werden. Hat die Sachbearbeiterin des Umweltamtes auch das Recht auf einem Privatgrundstück welches sie sich anschaut Fotoaufnahmen zu machen oder ist sie lediglich berechtigt das Gesehende schriftlich festzuhalten? Danke Wenn ich mich richtig erinnere ist es nicht gestattet, dass Privatpersonen Fotos von anderen privaten Grundstücken machen, wenn der Eigentümer damit nicht einverstanden ist. Oder Irre ich? |
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