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Trägt man die Kosten der Klage am Sozialgerecht selbst?

Dies ist eine Diskussion zu Trägt man die Kosten der Klage am Sozialgerecht selbst? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 14.07.2010, 12:03
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Trägt man die Kosten der Klage am Sozialgerecht selbst?

Bekommen Kinder im Falle einer Klage gegen einen Widerspruchsbescheid des Landesverwaltungsamt (Feststellung des GDB)Prozesskostenhilfe?
Oder würde man als Eltern die Kosten der Klage tragen müßen?
__________________
Eine Paranoide Persönlichkeitsstörung äußert sich unter anderem durch Überempfindlichkeit, die durch Rechthaberei und Streitsucht kompensiert wird.

PS: Ich habe nicht immer Recht......
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Alt 14.07.2010, 14:09
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AW: Trägt man die Kosten der Klage am Sozialgerecht selbst?

Klageverfahren vor dem Sozialgericht sind grundsätzlich kostenfrei, d. h. es fallen keine Gerichtskosten an (nur der beteiligte Sozialleistungsträger muss eine Pauschale zahlen, wenn ich das richtig im Kopf habe).

Prozesskostenhilfe ist also evtl. nur wegen der Anwaltskosten nötig. Die Anwaltskosten werden allerdings vom "Gegner" übernommen, wenn man den Prozess gewinnt.

Wenn man allerdings trotz Aussichtslosigkeit einen Prozess unbedingt weiterführen will, kann man mit Mutwillenskosten belegt werden.

Viele Grüße

Cephalotus
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 14:49
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AW: Trägt man die Kosten der Klage am Sozialgerecht selbst?

Wie würde sich die Höhe der Anwaltskosten berechnen? Es würde ja nicht um eine Summe sondern um die Feststellung des GDB gehen.
__________________
Eine Paranoide Persönlichkeitsstörung äußert sich unter anderem durch Überempfindlichkeit, die durch Rechthaberei und Streitsucht kompensiert wird.

PS: Ich habe nicht immer Recht......
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