Dies ist eine Diskussion zu Trägt man die Kosten der Klage am Sozialgerecht selbst? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Trägt man die Kosten der Klage am Sozialgerecht selbst? Oder würde man als Eltern die Kosten der Klage tragen müßen?
__________________ Eine Paranoide Persönlichkeitsstörung äußert sich unter anderem durch Überempfindlichkeit, die durch Rechthaberei und Streitsucht kompensiert wird. ![]() PS: Ich habe nicht immer Recht...... |
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| AW: Trägt man die Kosten der Klage am Sozialgerecht selbst? Klageverfahren vor dem Sozialgericht sind grundsätzlich kostenfrei, d. h. es fallen keine Gerichtskosten an (nur der beteiligte Sozialleistungsträger muss eine Pauschale zahlen, wenn ich das richtig im Kopf habe). Prozesskostenhilfe ist also evtl. nur wegen der Anwaltskosten nötig. Die Anwaltskosten werden allerdings vom "Gegner" übernommen, wenn man den Prozess gewinnt. Wenn man allerdings trotz Aussichtslosigkeit einen Prozess unbedingt weiterführen will, kann man mit Mutwillenskosten belegt werden. Viele Grüße Cephalotus |
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| AW: Trägt man die Kosten der Klage am Sozialgerecht selbst? Wie würde sich die Höhe der Anwaltskosten berechnen? Es würde ja nicht um eine Summe sondern um die Feststellung des GDB gehen.
__________________ Eine Paranoide Persönlichkeitsstörung äußert sich unter anderem durch Überempfindlichkeit, die durch Rechthaberei und Streitsucht kompensiert wird. ![]() PS: Ich habe nicht immer Recht...... |
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