Dies ist eine Diskussion zu Strafanzeige gegen Patentamt X innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Strafanzeige gegen Patentamt X ich wurde auf des Forum zum Verwaltungsrecht verwiesen, daher moechte ich reposten: Nehmen wir mal an, Patentamt X haette von verschiedenen Staaten einen Auftrag erhalten Patente auf Neuheit und erfinderische Hohe zu Pruefen. Im Gegenzug duerfe dieses Patentamt X fuer erteilte Patente Gebuehren verlangen. Es stellt sich nun heraus, das diesem Auftrag, insbesondere der Pruefung auf Neuheit, nicht ausreichend nachgekommen wird. Patentamt X weiss dass, und gibt sogar offen zu das nicht mehr ausreichend auf Neuheit geprueft wird, da eine Ausreichende Pruefung auf Neuheit bei all der vielen Informationsflut durch das Internet nicht bezahlbar waere. In einem solchen Fall, wuerde das Patentamt X meiner Ansicht nach den offiziellen Auftrag nicht mehr erfuellen, und sich somit strafbar machen, denn: In einem solchen Fall wuerde das Patentamt X: - viel Geld fuer Patente erhalten, die es nicht haette erteilen duerfen -> Trickbetrug? Erschleichung? Mafia? - mir persoenlich ohne rechtliche Grundlage wirtschaftliche Freiheiten entziehen (Amtsanmassung? Erlassung von Gesetzes-Aehn lichen Bestimmungen (patenten) ohne Demokratische Grundlage?) Was kann man tun? - Patentamt verklagen? - Strafanzeige gegen das Patentamt? - Strafanzeige gegen die Leiter des Patentamtes? - Strafanzeige gegen Unbekannt, soll doch die Staatsanwaltschaft herausfinden wer in diesem Amt die Verordnungen so gestaltet hat das keine sinnvolle Pruefung mehr moeglich / notwendig ist? - Strafanzeige gegen ein innerstaatliches Patentamt Y das es keine Patente von Patentamt X mehr ungeprueft ubernehmen duerfte? Waere wirklich hoechst interessant zu erfahren, wie man z.B. auf europaeischer Ebene dagegen vorgehen koennte! liebe Gruesse, Jan Kechel |
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