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Standesamt: Änderung der Schreibweise der Familiennamens und Pasport des Ausgangslandes

Dies ist eine Diskussion zu Standesamt: Änderung der Schreibweise der Familiennamens und Pasport des Ausgangslandes innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 06.05.2010, 01:18
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Standesamt: Änderung der Schreibweise der Familiennamens und Pasport des Ausgangslandes

Person A hat sich schon seit 2 Jahre eingebürgert. A ist nach Kontingentflüchgsgesetz aus der Ukraine gekommen und für dieser Personenkreis gilt, dass bei der Einbürgerung sie ihr ukrainisches Pasport behalten dürfen, nur wurde der Aufenthaltserlaubnis im ukr. Pass annuliert.

Jetzt will A die Schreibweise seiner Familienname ändern. A hat einen Termin im Standesamt vereinbart. Beamte des Standesamtes nannte für A die Dokumenten, die er mitbringen muss und unter anderem sein ukrainisches Pasport.

Warum braucht die behörde ukr.Pass? Um den unr.Pasport abzunehmen? Wofür sonst? Ist die behörde dazu berechtigt ? Villeicht ist das üblich, aber, noch mal, Personen die nach Kontingentflüchtlingsgesetz nach Deutschland kommen dürften ihre Passprts vom Ausgangsland behalten.
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