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Spannungsdreieck Gemeinderat, Bürgermeister, Chef

Dies ist eine Diskussion zu Spannungsdreieck Gemeinderat, Bürgermeister, Chef innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 21:41
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Spannungsdreieck Gemeinderat, Bürgermeister, Chef

Mal angenommen ein Gemeinderat mach in einer Sitzung einen Sparvorschlag welcher vom Bürgermeister abgelehnt wird. Der Sparvorschlag war auch potentiell sehr gering Umsatzmindernd für den Arbeitgeber des Gemeinderates.
Nun informiert der Bürgermeister den Chef des Gemeinderats über dessen Vorschlag was beim Arbeitgeber natürlich etwas übel aufstöst.
Wer hat denn hier falsch gehandelt, und wer sich eventuell Strafbar gemacht? Oder ist das alles OK?
Ich bin gespannt :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 23:00
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AW: Spannungsdreieck Gemeinderat, Bürgermeister, Chef

Zitat:
Zitat von hannes0815 Beitrag anzeigen
Mal angenommen ein Gemeinderat mach in einer Sitzung einen Sparvorschlag welcher vom Bürgermeister abgelehnt wird.
Nichtöffentliche Sitzung?

PS: entschuldige den Vorbeitrag. Wir haben zurzeit eine Störung im Forum.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 23:18
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AW: Spannungsdreieck Gemeinderat, Bürgermeister, Chef

Kuck mal, hannes, hier hast Du ein wenig schönen Lesestoff: http://www.fes-kommunalakademie.de/_...itspflicht.pdf
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Alt 05.02.2012, 09:52
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AW: Spannungsdreieck Gemeinderat, Bürgermeister, Chef

Nein, öffentliche Sitzung.

Also ist der Gemeinderat etwas doof so einen Vorschlag öffentlich zu artikulieren. OK. Und der Bürgermeister? Ist das nicht Mobbing was da betrieben wird. Er riskiert ja den Arbeitsplatz des Gemeinderats.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 09:55
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AW: Spannungsdreieck Gemeinderat, Bürgermeister, Chef

@wodim
Hat deine Antwort irgendwas mit meiner Fragestellung zu tun? Wenn ja, könntest du dies bitte nochmal erläutern, ich verstehe den Zusammenhang nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:00
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AW: Spannungsdreieck Gemeinderat, Bürgermeister, Chef

Zitat:
Zitat von hannes0815 Beitrag anzeigen
Nein, öffentliche Sitzung.
Da hätte also gut und gerne auch der Arbeitgeber zufällig drin sitzen können.

Zitat:
Also ist der Gemeinderat etwas doof so einen Vorschlag öffentlich zu artikulieren.
Na ja, was heißt "doof". Er ist nunmal zwei Herren verpflichtet, seinem AG und auch der Bevölkerung, die er vertritt.

Zitat:
Und der Bürgermeister? Ist das nicht Mobbing was da betrieben wird. Er riskiert ja den Arbeitsplatz des Gemeinderats.
"Mobbing" ist normalerweise ein systematisches, wiederholtes Vorgehen und nicht eine einzige Begebenheit. Der Bürgermeister gibt hier nichts preis, was der Verschwiegenheit unterfällt (man könnte den Einzelfall prüfen). Wenn durch den Vorschlag der Arbeitsplatz gefährdet wäre, wäre das nicht Schuld des Bürgermeisters, sondern des AG und sekundär des AN, dieser könnte sich aber zur Wehr setzen. Er ist gegenüber dem AG nicht zu grenzenloser Loyalität verpflichtet.

Irgendwie rieche ich hier einen kleinen, hässlichen Dissens zwischen Bürgermeister und Gemeinderat, der wahrscheinlich schon länger schwelt.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 14:06
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AW: Spannungsdreieck Gemeinderat, Bürgermeister, Chef

Zitat:
Zitat von hannes0815 Beitrag anzeigen
Mal angenommen ein Gemeinderat
Ein Mitglied des Gemeinderats?
Zitat:
macht in einer Sitzung einen Sparvorschlag welcher vom Bürgermeister abgelehnt wird.
Also vermutlich ein Mitglied und nicht der ganze Gemeinderat als Organ.

Zitat:
Der Sparvorschlag war auch potentiell sehr gering Umsatzmindernd für den Arbeitgeber des Gemeinderates.
Nun informiert der Bürgermeister den Chef des Gemeinderats über dessen Vorschlag was beim Arbeitgeber natürlich etwas übel aufstöst.
Wenn's eine öffentliche Sitzung war, ist's öffentlich. Sonst könnte man gucken, ob eventuelle Verschwiegenheitspflichten verletzt wurden.

Zitat:
Wer hat denn hier falsch gehandelt
Politisch? Der Bürgermeister. Der sollte a) Neutralität waren und b) die Mitglieder der kommunalen Selbstverwaltung solidarisch unterstützen.

Rechtlich ist das nicht relevant, solange die Vorgänge im Gemeinderat öffentlich verhandelt werden.

"Schlechtes Betriebsklima" ist rechtlich (leider, möchte man manchmal sagen) auch nicht relevant, aber der "Chef" würde sich sehr schnell in den Vorschriften des Arbeitsrechts und des StGB verheddern, wenn er seinen Angestellten wegen dessen Tätigkeit im Gemeinderat unter Druck zu setzen versuchte.

Wer ein öffentliches Amt in einem Parlament oder der kommunalen Selbstverwaltung ausübt, der braucht ein dickes Fell, denn er wird regelmäßig sowohl Verlockungen als auch Druck jeglicher Art ausgesetzt sein. Das gehört dazu. Wenn der Druck ein gewisses Maß übersteigt, greifen Vorschriften des Strafgesetzbuches.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 14:09
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AW: Spannungsdreieck Gemeinderat, Bürgermeister, Chef

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nichtöffentliche Sitzung?
Als ob das eine Rolle spielen würde.
Ja, das spielt sogar eine entscheidende Rolle.

Wenn es eine nicht-öffentliche Sitzung ist, unterliegt das, was dort gesagt wird, der Verschwiegenheit - der Bürgermeister darf es nicht weitererzählen.

Wenn es eine öffentliche Sitzung ist, unterliegt das, was dort gesagt wird, selbstverständlich nicht der Verschwiegenheit - und der Bürgermeister darf es weitererzählen, wem immer er es weitererzählen will.
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Alt 05.02.2012, 14:11
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Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Entschuldige du dich nochmal für meine Beiträge.
Ich weiß auch nicht, warum er sich für Deine beleidigende Pöbelei entschuldigt. Schließlich hast Du gepöbelt, nicht er.

Aber er ist ein höflicher Mensch, was jeder weiß, der im Forum etwas länger mitliest.

Was man nicht von jedem sagen kann.
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Alt 06.02.2012, 09:57
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Zitat von hannes0815 Beitrag anzeigen
Mal angenommen ein Gemeinderat mach in einer Sitzung einen Sparvorschlag welcher vom Bürgermeister abgelehnt wird. Der Sparvorschlag war auch potentiell sehr gering Umsatzmindernd für den Arbeitgeber des Gemeinderates.
Nun informiert der Bürgermeister den Chef des Gemeinderats über dessen Vorschlag was beim Arbeitgeber natürlich etwas übel aufstöst.
Wer hat denn hier falsch gehandelt, und wer sich eventuell Strafbar gemacht? Oder ist das alles OK?
Ich bin gespannt :-)

Hier empfiehlt es sich von hinten ranzugehen


1) Befangenheit des Gemeinderates

Es ist zu klären, ob der Gemeinderat bei Unterbreitung des Vorschlages oder bei Stellung des Vorschlages als Antrag zur Geschäftsordnung oder im Zuges eines Zusatz- oder Ergänzungsantrages befangen war.

Zitat:
Beispiel Bayern

Art. 49 Gemeindeordnung
Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung


(1) 1 Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluß ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2 Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
Wären die Kriterien der Befangenheit gegeben, weil der Gemeinderat z.B. als Geschäftsführer oder Prokurist beim Arbeitgebers tätig ist, dann hätte der Gemeinderat gegen die Gemeindeordnung verstoßen.

Handelt es sich aber um einen "normalen" Angestellten/Arbeiter, dann kann Befangenheit ausgeschlossen werden.

---

Nachfolgende Erläuterungen unterstellen, dass der Gemeinderat nicht befangen war.

2) Reiner Vorschlag

Der Gemeinderat kann in öffentlicher oder nicht-öffentlicher Sitzung Vorschläge unterbreiten. Der Bügermeister kann das ablehnen und in der Sitzung fortfahren. Damit ist der Vorschlag dann vom Tisch ...

3) Vorschlag als Antrag formuliert

Alternativ kann der Gemeinderat nicht nur den Vorschlag machen, sondern könnte den Vorschlag als Antrag formulieren. Dann kann der Bürgermeister den Vorschlag (= Antrag) nicht pauschal ablehnen, sondern muss den Antrag nach der Geschäftsordnung im Gemeinderat zur Abstimmung bringen.

Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Antrag zur Geschäftsordnung handelt (d.h. Antrag betrifft Sachverhalt der nicht auf der Tagesordnung steht), oder es um einen Zusatz- oder Änderungsantrag zu einem geladenen Tagesordnungspunkt handelt.

Lehnt der Gemeinderat den Antrag mehrheitlich ab, so war es das.

Nimmt der Gemeinderat den Antrag an, so muss der Bürgermeister prüfen, ob die Umsetzung des Antrages rechtlich möglich ist und muss den Beschluss umsetzen.

4) Verschwiegenheitspflicht

Was in nicht-öffentlichen Sitzungen beraten oder beantragt wird, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.

5) Verhältnis zum "Arbeitgeber"

Das der Arbeitgeber auf den Mitarbeiter, der auch Gemeinderat ist, sauer ist, ist ein ganz anderes Thema
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