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Sichtverstellung durch Marktbetreiber

Dies ist eine Diskussion zu Sichtverstellung durch Marktbetreiber innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 30.10.2010, 11:47
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Sichtverstellung durch Marktbetreiber

Hallo,

weiß nicht, ob ich hier richtig bin:

Kaufmann A betreibt ein Ladengeschäft in einer Fußgängerzone.

Durch Zufall erhält A die Info, das ein Marktbetreiber B eine Genehmigung (Sondernutzung) für 6 Wochen mit 4 Geschäften vor seinem Ladengeschäft zu stehen, erhalten hat.
A kennt die Stände von B und weiß das aufgrund, des wenig vorhandenen Platzes (Feuerwehrdurchfahrt) B seine Stände so aufbauen muß, das das Geschäft/Schaufenster von A abgedeckt wird.

Fläche vor dem Geschäft von A ist öffentliche Fläche, wurde bisher auch noch nie dafür genutzt.

Kann A etwas dagegen tun?
Vielen Dank im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 18:21
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AW: Sichtverstellung durch Marktbetreiber

das was der da erhalten hat nennt sich sondernutzungserlaubnis.

prozeesual mit der drittanfechtungsklage zu bearbeitern, sofern der dritte ein subjektiv öffentliches recht hat, das verletzt sein könnte.

was kann das sein. klingt zumindest nach artikel 12 / 14 GG ....
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