Dies ist eine Diskussion zu Schwerpunktbereichsklausur verpasst innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Schwerpunktbereichsklausur verpasst Als er am morgen die Klausur schreiben will stellt sich heraus, dass er sich verlesen hat und die Klausur am vorherigen Tag geschrieben wurde. Die Prüfungsordnung sieht für diesen Fall eine Leistung mit 0 Punkten vor. Außer der Student hat dies nicht zu vertreten. Hat jemand einen Vorschlag was J zu raten ist, wenn er dem Schwerpunktbereichsleiter gesagt hat, dass er sich verlesen hat. ???
__________________ in dubio pro rege |
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| AW: Schwerpunktbereichsklausur verpasst Zitat:
No Chance! VG
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Schwerpunktbereichsklausur verpasst Jo alter sorry schlechte Antwort. Das Zauberwort heißt Verhältnismäßigkeit.
__________________ in dubio pro rege |
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| AW: Schwerpunktbereichsklausur verpasst Verhältnismäßigkeit??? Wenn er eine ordnungsgemäße Ladung mit genauer Terminnnnung bekommen hat oder anders ordentlich belehrt bzw. informiert worden ist dann hat er einfach Pech gehabt. Denn die Behauptung "verlesen" ist ja dann letztlich nur eine reine Schutzbehauptung.... könnte ja jeder damit um die Ecke komme. |
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