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Schwerpunktbereichsklausur verpasst

Dies ist eine Diskussion zu Schwerpunktbereichsklausur verpasst innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 17:11
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Schwerpunktbereichsklausur verpasst

Jura Student J meldet sich verbindlich zur Prüfung im Schwerpunkt an. Es handelt sich um seine letzte Klausur. Sie zählt fest.

Als er am morgen die Klausur schreiben will stellt sich heraus, dass er sich verlesen hat und die Klausur am vorherigen Tag geschrieben wurde.

Die Prüfungsordnung sieht für diesen Fall eine Leistung mit 0 Punkten vor. Außer der Student hat dies nicht zu vertreten.

Hat jemand einen Vorschlag was J zu raten ist, wenn er dem Schwerpunktbereichsleiter gesagt hat, dass er sich verlesen hat.

???
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 22:43
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AW: Schwerpunktbereichsklausur verpasst

Zitat:
Zitat von brian Beitrag anzeigen
Hat jemand einen Vorschlag was J zu raten ist, wenn er dem Schwerpunktbereichsleiter gesagt hat, dass er sich verlesen hat.

???
Ja, die Klausur mit 0 Punkten verbuchen.
No Chance!

VG
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  #3 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 12:17
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AW: Schwerpunktbereichsklausur verpasst

Jo alter sorry schlechte Antwort.
Das Zauberwort heißt Verhältnismäßigkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2010, 18:58
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AW: Schwerpunktbereichsklausur verpasst

Zitat:
Zitat von brian Beitrag anzeigen
Jo alter sorry schlechte Antwort.
Das Zauberwort heißt Verhältnismäßigkeit.
Verhältnismäßigkeit???
Wenn er eine ordnungsgemäße Ladung mit genauer Terminnnnung bekommen hat oder anders ordentlich belehrt bzw. informiert worden ist dann hat er einfach Pech gehabt.

Denn die Behauptung "verlesen" ist ja dann letztlich nur eine reine Schutzbehauptung.... könnte ja jeder damit um die Ecke komme.
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