Dies ist eine Diskussion zu Schweigepflicht Ärzte entbinden innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Schweigepflicht Ärzte entbinden Ein Kläger ist aber mittlerweile an ****ressionen erkrankt. Der Arzt stellt ein Attest aus, das der Kläger sich aus diesen gesundheitlichen Gründen seine Rechte nicht selber vertreten kann. Das berufungsgericht geht hinund erkläört, dass trotzdem keine PKH gewöährt wird und man nun prüfen müsse ob ein Betreuer gestellt werden muss, welcher dann aber von Vertretenden zu bezahlen ist. Dazu verlangt das ericht die SChweigepflichtsentbindung aller Ärzte etc. Nun meine Frage, wenn der Kläger seine Ärzte nicht befreien will was passiert dann? Muss nicht im Sinne des Gleichstandes einem pyschich erkrnakten menschen ein Anwalt zur Seite gestellt werden? Kann ein Kläger hier einen Beschluss über den erneuten PKH Antrag verlangen und im Berufungsverfahren ohne Anwalt eine Entscheidung nach Aktenlage verlangen und dann die Sache in der nächsten Instanz angehen? Danke für Hilfe |
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