Dies ist eine Diskussion zu Schulplatz abgesagt innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Schulplatz abgesagt Person A erwirbt nachträglich die Eignung für ein Gymnasium (vorher Gesamtschule). Da Person A ein Recht auf Bildung hat bewirbt Person A sich an einer Schule. Da es schon sehr spät ist wird Person A auf die Warteliste für einen Schulplatz gesetzt. Wenige Tage später erhält Person A ein beglaubigtes Schreiben mit einer Zusage der Schule. 2 Tage später wird Person A per Telefon kontaktiert und es wird von einem Fehler berrichtet. Person A ist jetzt wieder auf einem unsicheren Platz in der Warteliste. Wie soll Person A sich jetzt verhalten? Ist das Verhalten der Schule korrekt? |
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| AW: Schulplatz abgesagt Wollen wir doch mal sehen...wie alt ist A denn, und wieviele Schuljahre hat er bisher hinter sich?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schulplatz abgesagt A ist 16 Jahre alt und hat letzten Donnerstag die 10 Klasse offiziell beendet und sein Zeugnis mit entsprechender Eigung erhalten. |
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| AW: Schulplatz abgesagt Da fehlt noch die Anzahl an Schuljahren. Allerdings ist anzunehmen, dass weiterhin Schulpflicht besteht. Mit welchem Grund lehnt das Gymnasium die sofortige Zusage ab? Ist das Gymnasium das nächstgelegene am Wohnort des Schülers? Auf jeden Fall gehe ich davon aus, dass die irrtümliche Zusage nicht zu einem Rechtsanspruch des Schülers auf einen Schulplatz führt.
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| AW: Schulplatz abgesagt Person A ist 10 Jahre in der Schule gewesen und nie sitzen geblieben. Die Schule ist die einzige in der Nähe von Person A. Die Schule leidet angeblich unter Überfüllung |
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| AW: Schulplatz abgesagt Und wie weit sind andere Schulen entfernt? Der Schüler sollte schnellstens reagieren und beim landeseigenen Kultusministerium anfragen. Wenn er die Qualifikation erreicht hat und schulpflichtig ist, muss ihm ein entsprechender Platz vermittelt werden. Und da er wahrscheinlich noch im elterlichen Heim lebt, kann man ihn nicht in die Pampa schicken. Ach ja: die Eltern sollten Druck machen und bei der Schule aufschlagen. Da kann man den Direktor dann fragen, was für Alternativen es gibt.
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| AW: Schulplatz abgesagt Die anderen Schulen sind für Person A mit dem Bus nur sehr schwer erreichbar (ca. 2h fahrt). Der Schüler lebt bei seinen Eltern |
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| AW: Schulplatz abgesagt Das sind alles Argumente, die für die Einschulung dort sprechen. Also: Druck machen und: nicht warten. Zur Not muss die Einschulung "von oben" kommen.
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| AW: Schulplatz abgesagt Danke |
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