Dies ist eine Diskussion zu Sachverhaltsauslegung - Widerspruchsverfahren innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Sachverhaltsauslegung - Widerspruchsverfahren ich bin mir unsicher bezüglich folgendem: Sachverhalt (gekürzt): Am 01.01.2010 beantragt die Behörde von A die Vorlage einer MPU. A legt Widerspruch ein. Am 05.04.2010 (zugestellt am 10.04.2010) ergeht daraufhin ein belastender VA (Führerscheinentzug) gegen den A. Am 01.06.2010 wendet sich A an die Behörde und beantragt die Aufhebung der Verfügung v. 05.04.2010. Diese teilt ihm am 10.06.2010 in einem formlosen Schreiben mit, es bestehe für sie kein Grund sich noch einmal mit der Sache zu befassen. Nachdem ein Widerspruchsverfahren erfolglos bleibt, bittet A um ein Gutachten zu Erfolgsaussichten einer Klage. Meine Meinung: Ich bin mir sicher, dass hier nur eine Anfechtungsklage gegen die Verfügung am 05.04.2010 in Betracht kommt, allerdings ist mir schleierhaft, wie die "Wendung an die Behörde" am 01.06.2010 zu verstehen ist, weil danach ja nochmal dasteht "ein Widerspruchsverfahren bleibt erfolglos". Was soll ich also mit dieser (in meinen Augen überflüssigen) Aussage im Sachverhalt anfangen? (PS: ich weis, dass die MPU kein VA ist (str.), und dass der Widerspruch grds. verfristet ist (hier wegen EG-Recht str.) Vielen Dank für etwaige Hilfe im Voraus |
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| AW: Sachverhaltsauslegung - Widerspruchsverfahren Ich verstehe es so, dass A ein Widerspruchsverfahren durchführte, dieses jedoch erfolglos blieb. Somit ist in dem Gutachten hierauf nicht mehr einzugehen. Es sind lediglich die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Sachverhaltsauslegung - Widerspruchsverfahren Das wäre tatsächlich das Naheliegendste.. Nach den Ausführungen zur "Wendung an die Behörde" die sich damit nicht beschäftigen will wäre aber dann die Erwährung des erfolglosen Widerspruchsverfahrens vollkommen überflüssig (oder andersrum) ... außerdem wäre die Formlosigkeit, sowie das Datum des formlose Schreiben unnötig. Dazu noch der unbestimmtem Artikel ("ein Widerspruchsverfahren") obwohl im Satz davor ausgeführt ist, wie es sich abgespielt hat. Deshalb bin ich irgendwie ein bischen verwirrt :/ |
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| AW: Sachverhaltsauslegung - Widerspruchsverfahren Ich glaube der Sachverhalt ist auf eine Verpflichtungsklage zur Rücknahme des belastenden VA ausgelegt, dann würde der Satz Sinn machen |
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