Dies ist eine Diskussion zu Richtige Klageart innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Richtige Klageart Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an : Es gibt ein alljährliches Fest , wo natürlich auch immer Marktbetreiber dran teilnehmen. Nun beschließt aber ein Stadtrat , dass die Ausrichtung des Fests im kommenden Jahr an ein Projekt übertragen wird....Dieses Projekt ist ein eingetragener Verein privaten Rechts..... Es erfolgt dann ein Stadtratsbeschluss über die Übergabe der Aufgaben an dieses Projekt.... Aufgrund dieses Beschlusses schloßen dann die Stadt und dieser Verein einen Vertrag.... GEgen diesen Vertrag will jetzt aber eine Firma vorgehen , weil sie der Meinung ist, dass die Stadt nicht berechtigt gewesen sei, die Entscheidung über die Bewerbung von Standortplätzen dem Verein zu überlassen . Diese Frage würde diese Firma nun gerne vor dem Verwaltungsgericht klären lassen ...... Nun meine Frage.....was für eine Klageart ist da statthaft????????????????? ich hab echt keine Ahnung....und der Abgabetermin kommt immer näher*g*.... Würd mich echt über ein paar antworten freuen |
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| AW: Richtige Klageart Wenn der Betreiber keine konkreteren Interessen hat als seinen Unmut über diese Entscheidung auszudrücken, dann bleibt wohl nur die allgemeine Feststellungsklage. Könnte mit dem Feststellungsinteresse aber etwas eng werden. Falls der Betreiber aber eine Genehmigung erhalten oder gegen eine Versagung der Genehmigung vorgehen will, dann ist die Verpflichtungsklage statthaft, in deren Rahmen inzident die Zuläsigkeit des geschilderten Verfahrens geprüft wird. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Richtige Klageart Hi Marcus.....ja der U hatte sich selber um einen Standplatz bei diesem Fest beworben. Eine Teilnahme des U lehnte dieser Verein jedoch ab. Daraufhin ist der U erst der Meinung das die Stadt gar nicht berechtigt gewesen war die Vergabe der Plätze diesem Verein zu überlassen. ( da es sich seiner Meinung nach um eine öffentliche Einrichtung handele, die nicht privatisiert werden dürfe) ....... Der U ist daher generell der Meinung , dass die Stadt S die Entscheidung über die Standplatzvergabe selbst treffen müsse..... Mein erster Gedanke war auch die Feststellungsklage.......aber da komm ich auch nicht weiter mit ehrlich gesagt.......Verpflichtungsklage ist gar keine schlechte Idee..... Ist dieser Beschluss dann ein VA? Ich wollte nämlich auch noch auf die Begründetheit einegehen und da dann die Nichtigkeit des VA irgendwie noch drin prüfen ........ LG nina |
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| AW: Richtige Klageart Hallo Snoopy, schau Dir mal diesen Artikel und insb. die dort angegebene Rechtsprechung (VGH Kassel, Urt. v. 4. 3. 2010 – 8 A 2613/09) an; das sollte ggfs. weiterhelfen. http://rsw.beck.de/rsw/shop/default....from=NVwZ.root LG Sonnenkindlein
__________________ Es ist nicht wenig Zeit, was wir haben, es ist viel, was wir nicht nützen (Seneca) Eine hilfreiche Antwort freut sich immer über eine Bewertung |
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| AW: Richtige Klageart Ich danke dir recht herzlich....das hilft mir wirklich weiter.......genau darum geht es bei meiner hausarbeit auch ...........das les ich jetzt mal in ruhe durch ..........muss bis donnerstag fertig werden ;-) |
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