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Rechtsmittel von Erben gg Kostenbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsmittel von Erben gg Kostenbescheid innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 06.04.2010, 16:29
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Rechtsmittel von Erben gg Kostenbescheid

Hallo, kleine Frage:


T bekommt einen Kostenbescheid der Gemeinde mit einer 14tägigen Zahlungsaufforderung sowie einer 4wöchigen Rechtsmittelfrist.

Nach Zahlung, aber vor Ende der Rechtsmittelfrist verstirbt T.


Können die Erben, oder bei Streit untereinander auch ein einzelner Erbe, obwohl sie Kenntnis von dem Bescheid haben, nach 4 Monaten Wiedereinsetzung beantragen, weil die Testamentseröffnung (wg. Stellenstreichung bei den Rechtspflegern) solange dauert ?


Im Extremfalle:
Wenn der T am letzten Tage der Rechtsmittelfrist verstarb, müsten dann die Erben am Tage der Zustellung der Testamentseröffnung (oder bei Verhandlung/Verlesung: am Verhandlungs-/Verlesungstag) Wiedereinsetzung beantragen oder billigt man in dem Falle mehr Zeit zu?

Woran würde so etwas gemessen?
(die Zeit, die man Erben in einem soclchen Fall zubilligt)
Welche Vorschrift?


thanks
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Alt 20.04.2010, 13:55
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AW: Rechtsmittel von Erben gg Kostenbescheid

Worauf soll sich das begründen?

Im Zivilrecht könnte ich ja noch verstehen - Zahlung heißt Anerkennung


Aber im Verwaltungsrecht sieht das doch wohl anders aus, wie alleine schon die Rechtsmittelbelehrung sagt:

Zahlungsfrist 14 Tage, Rechtsmittelfrist 4 Wochen mit dem ergänzenden Hinweis, das die Einlegung von Rechtsmitteln die Zahlungsverpflichtung nicht aufhebt.



Nach dem Motto:
zahlen mußt Du sofort (auch, wenn´s ungerechtfertigt ist),
die Richtigkeit kannst du später auf dem Rechtswege prüfen lassen
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