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RA verweigert Mandantin Einsicht in Korrespondenz

Dies ist eine Diskussion zu RA verweigert Mandantin Einsicht in Korrespondenz innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 21:07
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RA verweigert Mandantin Einsicht in Korrespondenz

Sorry, kein Plan, wo das hingehört - folgender Fall …

… Kundin eines Autohauses wird abgezogen (es waren nachweislich Arbeiten in Rechnung gestellt worden, welche nicht beauftragt und zudem durchweg unnötig waren). Die Kundin hat eine Rechtsschutzversicherung, nimmt sich einen Anwalt, es wird Klage eingereicht. Die Klage wird zwei Jahre später (der Fall lag über ein Jahr in der Warteschleife des Gerichtes, wo es hinverwiesen worden war) vom Gericht abgewiesen.

… Kunde möchte gerne vom Anwalt die Akte sehen bzw. die Korrespondenz zwischen den Parteien und dem Gericht kopiert haben.

… Anwalt behauptet, er hätte das alles regelmäßig der Mandantin zugeschickt und weitergeleitet und bittet um Verständnis, dass er nicht alles noch einmal schickt. Tatsächlich stimmt dies gar nicht. Lediglich das Urteil des Gerichts schickte der Anwalt der Mandantin als PDF-Datei via E-Mail.

Hat die Mandantin ein Recht auf Kopien der Schreiben des Gerichts, der Gegenpartei, des Protokolls der Zeugenvernehmung, zu der sie nicht geladen war etc.? Wenn ja, wie geht sie vor, wenn sich der eigene Anwalt bei Anrufen verleugnen lässt, die Kanzlei behauptet, sie hätten die Unterlagen gerade geschickt und auf E-Mails und Faxe nicht reagiert wird, weil sie mit dem Urteil die Akte geschlossen hätten?

Die Klägerin will lediglich nachvollziehen können, was der Anwalt (nicht) gemacht hat und wie es dazu kam, dass sie die Klage verlor. Deshalb möchte sie gerne Einsicht in die Korrespondenz.

Momentan stellt es sich also so dar, als hätte der Rechtsanwalt so ziemlich gar nichts gemacht und möchte deshalb die Unterlagen nicht rausrücken.

Was ist zu tun?
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Alt 15.12.2011, 14:31
V.I.P.
 
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AW: RA verweigert Mandantin Einsicht in Korrespondenz

Man wende sich an die örtlich zuständige Anwaltskammer und bitte diese um Vermittlung.

Es ist für mich wirklich keinerlei Grund erkennbar, warum der Anwalt nicht zumindest gegen Auslagenerstattung die Akte noch mal kopieren und die Kopien an den Mandanten schicken sollte.

Hier mag vielleicht ein Zerwürfnis zwischen Anwalt und Mandant die eigentliche Ursache sein, aber auch das ist kein Grund, dem Mandanten nicht eine Kopie der Akte zu überlassen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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