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r.i.p. und Subvention

Dies ist eine Diskussion zu r.i.p. und Subvention innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2012, 00:47
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r.i.p. und Subvention

Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade sehr verwirrt und hoffe auf Mithilfe!
Ich erläutere mal kurz

1. Der Kläger hat eine Subvention bewilligt bekommen (in Form eines Darlehens) mit einem Zusatz (Auflage)
2. Diesen wollte er durch Widerspruch aufheben
3. der Widerspruch wurde abgelehnt und die NB wurde "verbösert"
4. nun erhebt er Klage

Ich würde nun die isolierte AFK in Betracht ziehen und als erstes die Rm der "normalen" Auflage prüfen und dann die r.i.p. (richtig?)

Ich weiß jedoch nicht, wie ich begründen kann, dass es eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit ist. Muss ich mich dabei auf die Zwei-Stufen-Theorie stützen oder auf den Bewillingungsbescheid, der VA ist, oder auf die LHO?


Ich danke euch schon mal im voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2012, 14:12
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AW: r.i.p. und Subvention

hey fioretta

zulässigkeit der reformatio in peius ergibt sich aus § 79 I Nr. 1 VwGO
wortlautargument
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  #3 (permalink)  
Alt 04.03.2012, 11:19
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AW: r.i.p. und Subvention

Hallöchen,

ich würde auf die 2-Stufen-Theorie eingehen. Was spielt die LHO in dem SV für eine Rolle?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 10:58
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AW: r.i.p. und Subvention

Das Problemchen habe ich schon gelöst, denke ich .. aber danke für die Antwort!
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  #5 (permalink)  
Alt 06.03.2012, 00:39
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AW: r.i.p. und Subvention

und wie hast du das nun geschrieben?

also ich hab das auch mit der zwei stufen theorie versucht.

sag ma bescheid wenn du schon bei der Begründetheit bist ^^


lg
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  #6 (permalink)  
Alt 06.03.2012, 15:55
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AW: r.i.p. und Subvention

Ich hab mich jetzt bis zur Begründetheit durchgekämpft, bin mir aber bei der Anspruchsgrundlage nicht sicher, ob man den Haushaltsplan und die Richtlinie nicht auch irgendwie einbringen muss, denn umsonst werden diese im Sachverhalt ja nicht erwähnt?
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