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Prozesskostenhilfe abgelehnt - jetzt noch Beratungshilfe?

Dies ist eine Diskussion zu Prozesskostenhilfe abgelehnt - jetzt noch Beratungshilfe? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 22.04.2010, 20:34
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Prozesskostenhilfe abgelehnt - jetzt noch Beratungshilfe?

Hallo!

Angenommen, Person A (Student, beinahe mittellos) geht zum Rechtsanwalt und beauftragt diesen mit der Führung eines Prozesses gegen die Entscheidung des örtlichen Studentenwerks, den Bafög-Antrag von Person A abzulehnen.

Der Rechtsanwalt versichert, dass die Kosten, die Person A entstehen werden, durch die Prozesskostenhilfe abgedeckt werden und dass Person A sich keine Sorgen machen solle. Also wird von Person A Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt.

Der Prozess wird geführt und geht leider zu Ungunsten von Person A aus. Nun erhält Person A ein Schreiben vom Rechtsanwalt, in welchem dieser einen Betrag von 600,- in Rechnung stellt und gleichzeitig bedauert, dass die Prozesskostenhilfe abgelehnt worden sei.

Frage: Ist das Vorgehen des Rechtsanwalts legitim? Und kann Person A noch Beratungshilfe beantragen?

Vielen Dank für eure Antworten!
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