Dies ist eine Diskussion zu Prozessdarlehen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| A hatte vor ein paar Jahren einen Prozess wegen Beleidigung. A und weitere 5 Angeklagte saßen auf der Anklagebank. A bekam eine Verwarnung ausgesprochen. Plötzlich flatterte ein netter Brief der Sparkasse bei A ein, worin stand, dass A das Prozessdarlehen von ca. 600€ nun zurück zu zahlen hätte. Die anderen 5 Angeklagten sind derzeit arbeitslos und werden daher anscheinend nicht belangt. Ist das richtig? Muss A das zahlen? Ganz allein? Vielen Dank Geändert von KT87 (04.02.2011 um 22:39 Uhr). |
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