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Problem Frist

Dies ist eine Diskussion zu Problem Frist innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 15:19
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Problem Frist

Hallo!
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Frist.
Vorliegend hat eine Person einen Antrag an eine Behörde geschickt. Die Behörde schickte danach eine Ablehnung. Nun ist fraglich, ob die Widerspruchsfrist eingehalten wurde. Die Person hat knapp einen Monat später Widerspruch erklärt, da die Behörde allerdings die Unterlagen hin- und hergeleitet hat wurde dort erst zu spät Kenntnis davon erlangt.
Ist die Frist trotzdem eingehalten worden?

Danke im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 09:33
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AW: Problem Frist

Zur Beurteilung, ob ein Widerspruch o. ä. fristgerecht eingelegt wurde, fehlen ein paar Informationen: Datum der Zustellung des Bescheides an den Widerspruchsführer, in dem Bescheid angegebene Widerspruchsfrist und Datum der Zustellung des Widerspruchs beim Widerspruchsgegner.

Ein Beispiel:
Bescheid wurde zugestellt am 15.08.2010
Rechtsmittelfrist ein Monat
--> Rechtsmittelfrist läuft am 14.09.2010 ab. An diesem Tag muss das Rechtsmittel bei der Gegenseite eingegangen sein (bis 24 Uhr nachts). Am 15.09.2010 ist das Ding verfristet.

Kannst du z. B. nachlesen in §§ 186 bis 193 Bürgerliches Gesetzbuch und auch im Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Wegen der Beweisführung "solchen" Schriftverkehr am Besten immer mit irgendeiner Empfangsbestätigung führen. Einschreiben mit Rückschein oder eine selbst geschriebene Empfangsbestätigung, die man vom Widerspruchsgegner mit Datum unterschreiben lässt (das machen die).
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  #3 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 09:51
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AW: Problem Frist

Sorry, das Datum 15.08. ist ein bisschen unglücklich gewählt, weil es dieses Jahr ein Sonntag war bzw. der 15.08. immer ein Feiertag ist.

Aber ich denke, grundsätzlich dürfte es klar sein!
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 17:24
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AW: Problem Frist

Danke für die Antwort!
Also das Datum ist jeweils so gewählt, dass es auf einen Wochentag fällt, welcher in der Woche liegt (1.Juni bis 1. Juli). Auch ist es ja so, dass, wenn ein Bescheid versehentlich an eine andere Behörde geschickt wurde, jedoch innerhalb der Zeit an die zuständige Behörde geschickt wird, dies innerhalb der Frist geschieht. Nur wurde ja hier erst nach der Frist bei der richtigen Behörde Kenntnis davon erlangt, obwohl der Widerspruch bereits eingegangen war. Das kann ja eigentlich nicht Fehler des Widerspruchsstellers sein?
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