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Postzustellung ohne zugestellte Post

Dies ist eine Diskussion zu Postzustellung ohne zugestellte Post innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 27.04.2011, 10:03
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Postzustellung ohne zugestellte Post

Mal ein Fall, der sicherlich bei einigen schon mal, bei anderen mehrmals vorgekommen ist.

Eigentlich ist das Thema in mehreren Foren passend, aber ich nehme dieses mal, da es oft um Verwaltungsakte geht.


Fall:
Person P bekommt von Zusteller Z (z.B. Behörde, Versicherung, Inkassounternehmen, sonstige Stellen) eine Mahnung oder gar Ankündigung einer Zwangsvollstreckung.
Person P ist irritiert, weiß nicht wieso und woher das kommt, ruft bei Zusteller Z an und erfährt...
dass an Person P bereits (je nach Fall) ein oder mehrere Briefe mit Zahlungsaufforderungen verschickt wurden.
Person P ist sich aber sicher solch Briefe nie empfangen zu haben. Und will dem Widersprechen. Zusteller Z gibt dem Widerspruch nicht statt bzw. lässt keinen mehr zu.

Frage:
Ist ein Zusteller nicht in der Beweispflicht des EMPFANGS? Sprich: Müssten wichtige Briefe nicht dann eigentlich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung vershcickt werden?
Behaupten, es sei was verschickt worden kann schließlich jeder.
Und dass eine Sendung abgeschickt wird, aber nciht ankommt, ist bei Kurrierdiensten (wie z.B. der Deutschen Post)auch schon mehrmals passiert.

Kann man gegen soetwas vorgehen, ohne sich Gerichstverfahren gleich aufhalsen zu müssen?
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Alt 28.04.2011, 15:02
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AW: Postzustellung ohne zugestellte Post

Ob eine Sendung per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung verschickt wird, entscheidet ja wohl alleine der Absender und nicht der Zusteller.

Komischerweise ist es doch immer wieder die selbe Klientel, bei der Postsendungen sich in Luft aufzulösen scheinen.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2011, 15:11
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AW: Postzustellung ohne zugestellte Post

Im Normalfall gelten Schreiben nach drei Werktagen als postalisch zugestellt.

Will man ganz sicher gehen, nutzt man die Variante Einschreiben mit Rückschein oder als Keule die gerichtliche Zustellung.
Bei letzterer kann der Empfänger im Nachhinein nämlich nicht behaupten, in dem Schreiben hätte ein anderer Inhalt gestanden als vom Absender behauptet.

Aber mal im Ernst:
Will man jetzt als Unternehmer jede Rechnung mit Einschreiben und Rückschein schicken?

A ist Unternehmer. Er schreibt seine Rechnungen stets als normale Post. Zahlt ein Kunde nicht, schreibt er auf dem normalen Postweg 2 Zahlungserinnerungen. Wird daraufhin nicht bezahlt, schickt A eine Mahnung mit Einschreiben und Rückschein und setzt darin eine angemessene Frist zu zahlen oder sich zu äußern. Verstreicht auch diese Frist, geht es direkt ans Inkassobüro oder ans Amtsgericht, es gab ja die Möglichkeit, der Forderung zu widersprechen oder den Sachverhalt zu klären.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 08:45
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AW: Postzustellung ohne zugestellte Post

Zitat:
Zitat von Mitleser Beitrag anzeigen
Komischerweise ist es doch immer wieder die selbe Klientel, bei der Postsendungen sich in Luft aufzulösen scheinen.
Das grenzt an Verleumdung. Ich kenne genug Fälle, von denen ich 100% weiß, dass die Betroffenen zuverlässig sind und Versäumnsimahnungen auch einsehen.
Jedoch nicht, wenn sie von irgendwas nicht wussten.

Oder wie würdest du es finden, wenn bei dir der Gerichstvollzieher vor der Tür steht, und nun bei dir Pfänden will - und du hast keine Ahnung wieso?!
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  #5 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 08:54
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AW: Postzustellung ohne zugestellte Post

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Verstreicht auch diese Frist, geht es direkt ans Inkassobüro oder ans Amtsgericht, es gab ja die Möglichkeit, der Forderung zu widersprechen oder den Sachverhalt zu klären.
Eben das ist das Problem: Es gibt ohne Zustellung keine Möglichkeit des Widerspruchs. Weil: Wogegen widersprechen, wenn man nicht weiß, dass gerade jemand Forderungen gegen einen erhebt?

Wollt ihr ernsthaft behaupten ,das sie dann alles so rechtens?
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  #6 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 09:26
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AW: Postzustellung ohne zugestellte Post

Zitat:
Zitat von TeddyRuxpin Beitrag anzeigen
Eben das ist das Problem: Es gibt ohne Zustellung keine Möglichkeit des Widerspruchs. Weil: Wogegen widersprechen, wenn man nicht weiß, dass gerade jemand Forderungen gegen einen erhebt?

Wollt ihr ernsthaft behaupten ,das sie dann alles so rechtens?
Spätestens der gerichtliche Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid vom Gericht werden mit Postzustellungsurkunde übersandt.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 09:38
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AW: Postzustellung ohne zugestellte Post

Zitat:
Zitat von Mitleser Beitrag anzeigen
Komischerweise ist es doch immer wieder die selbe Klientel, bei der Postsendungen sich in Luft aufzulösen scheinen.
Zitat:
Zitat von TeddyRuxpin Beitrag anzeigen
Das grenzt an Verleumdung.
Zum Glück haben wir hier nur fiktive Fälle, insofern kann hier keine reale Person verleumdet werden.

Selbst wenn wir reale Fälle hätte, dann wäre durch die Aussage von Mitleser keine konkrete Person verleumdet, auch keine konkrete Personengruppe. Welches ist denn immer die selbe Klientel? - alle Männer, alle Unternehmer, alle Hartz-IV-Empfänger, alle Kinder?
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Alt 29.04.2011, 19:10
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AW: Postzustellung ohne zugestellte Post

Zitat von Mitleser :
"Komischerweise ist es doch immer wieder die selbe Klientel, bei der Postsendungen sich in Luft aufzulösen scheinen."

Zu dieser "Klientel" gehört nach meiner Kenntnis übrigens genauso eine seriös arbeitende Behörde des Namens "Jobcenter" - sogar persönlich in den Hausbriefkasten eingeworfene Briefe verschwanden spulos in mehreren Fällen. Ebenso kommen häufiger Briefe von Mietern an Vermieter (z.B. Widerspruch gegen Kündigung) abhanden oder beispielsweise Reklamationen von Kunden, oder nicht eigenhändig zu übergebende Warensendungen, oder Preiserhöhungen . . . etc. etc. ...
Es mag daher einseitig voreingenommen erscheinen, von einer bestimmten "selben" Klientel zu sprechen. Bestenfalls könnte daraus eine Art lebenserfahrungsbedingte Grundregel aufgestellt werden des Inhaltes, daß der durch einen Sendungsempfang wirtschaftlich benachteiligte Adressat naturgemäß ganz unbewusst dazu neigt, derartige Sendungen inmitten des alltäglichen Werbemülls zu übersehen, inmitten allgemeiner Überarbeitung versehentlich falsch wegzuheften oder inmitten grundsätzlicher Umstrukturierung unbemerkt der Papiertonne zu überantworten -- um später tatsächlich überzeugt und aufrichtig empört ausrufen zu dürfen, er habe von nichts gewusst.

Sofern also die o.a. Feststellung dahingehend zu verstehen sein sollte, stimme ich zu.
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