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Polizeirecht

Dies ist eine Diskussion zu Polizeirecht innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 26.09.2011, 19:04
Boardneuling
 
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Polizeirecht

Ist die Polizei, dazu verpflichtet einem Bürger die Kriminalstatistik seiner Stadt zu übergeben bzw. Einblick in diese zugewären? Oder gibt es sogar eine generelle Pflicht zur Veröffentlichung einer Kriminalstatistik, wenn diese angefertigt wurde?
Wenn jemand eine passende Norm oder eine Lehrbuch mit der entsprechenden Stelle kennt, wäre das echt super.

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 19:11
V.I.P.
 
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AW: Polizeirecht

Guck mal im jeweiligen Informationsfreiheitsgesetz des Landes nach.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 12:51
V.I.P.
 
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AW: Polizeirecht

Kriminaliätsstatistiken von Bund und Ländern werden regelmäßig veröffentlicht, da muß man nur mal ein bißchen suchen.

Aus den Kriminalitätsstatistiken der Länder kann man im Regelfall auch die Verteilung auf Kreise und Kreisfreie Städte ersehen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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