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Personalausweis und Eigentum

Dies ist eine Diskussion zu Personalausweis und Eigentum innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 09.12.2010, 15:34
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Personalausweis und Eigentum

Bleibt der Personalausweis über das Datum des Ablaufs hinaus Eigentum der Bundesrepublik? Ist es von Bedeutung, ob er entwertet wurde oder nicht? Wie verhält es sich mit ähnlichen Dokumenten?
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Alt 23.12.2010, 08:50
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AW: Personalausweis und Eigentum

Das Eigentum des deutschen Staates ergibt sich für Personalausweise aus § 1 Abs. 7 Satz 2 PAuswG, für Reisepässe aus § 1 Abs. 4 PassG. Auf die Gültigkeit des Dokuments kommt es nicht an. Auch nach den Vorschriften des BGB ist kein Tatbestand ersichtlich, der das Eigentumsrecht verändern könnte.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2010, 14:18
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AW: Personalausweis und Eigentum

Interessant, dass ich selbst so eine kaputtgeschnittene Karte nach zwanzig Jahren noch nicht als mein Eigentum betrachten darf.
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Alt 23.12.2010, 15:48
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AW: Personalausweis und Eigentum

Ich ging jetzt nur vom Ablauf der Gültigkeit des Dokuments aus. Nach dem Zerschneiden eines abgelaufenen Ausweises dürfte es an dem Merkmal eines "Personalausweises" i.S.d. Gesetzes wohl fehlen, so dass in der Überlassung eines solchen Papiers seitens des Gemeindebediensteten an den (ehemals) Berechtigten durchaus eine Eigentumsübertragung gesehen werden könnte.
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bundesrepublik, eigentum, entwertung, personalausweis

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