Dies ist eine Diskussion zu OVG Lüneburg Urteil vom 26.04.2007:Kann dieses Urteil bei diesem Fall helfen ? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| OVG Lüneburg Urteil vom 26.04.2007:Kann dieses Urteil bei diesem Fall helfen ? als ich aus einem gegebenen Anlass, mal in der gesammelten Rechtsprechung der Justiz NRW gestöbert habe ist mir folgendes aufgefallen: (Habe die Suchmaske mit Berufsunfähigkeit Arzt (OVG + Verwaltungsgericht) gefüttert.) Gefunden habe ich insges. 11 Urteile zu diesem Thema. Nicht in einem der 11 Fälle hat ein auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente klagender Arzt bzw. eine Ärztin vor dem NRW-Verwaltungsgericht oder dem OVG NRW gegen die Nordrheinische Ärzteversorgung recht bekommen! Zusammenfassend stellten die Gerichte ihre Urteile in der Hauptsache darauf ab, dass: Zitat:
Zitat:
http://www.naev.de/index.php?id=33 Im Gegensatz zu den Tenor der nrw-Verwaltungsgerichte bezüglich der Definition zur Berufsunfähigkeit heißt es im Urteil vom 26.04.2007 des OVG Lüneburg: Zitat:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/En...20050002128+LB Die Entscheidung wird auch damit Begründet, dass tatsächlich, dem Kläger verwehrt sei, sein Einkommen aus einer anderen ärztlichen Tätigkeit zu bestreiten. Das finde ich mal sehr gut geurteilt, weil realistisch. Denn, ein Arzt der im Sinne des Sozialgesetzes tatsächlich Berufsunfähig wäre, soll laut Satzungen der Versorgungswerke für Ärzte die BU nicht anerkannt bekommen, weil er theoretisch auch Tätigkeiten ausüben könne, bei der die ärztliche Vorbildung ganz oder teilweise verwand werden kann. Das mag ja im Einzelfall ganz richtig sein. Aber wenn der Betreffende tatsächlich so erkrankt ist, dass er nach dem Sozialgesetz (dass ja hier leider nicht angewendet wird) berufsunfähig ist, ...und jetzt mal ganz ehrlich... hat er noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt ? Und dann wie soll jemand der beispielsweise an die 60 Jahre alt ist, und schwer krank, sich plötzlich als Gutachter selbststänig machen, oder eine Anstellung egal wo finden? Gibt es vllt ein "höheres Recht" , dass man anwenden könnte, um eine Berufsunfähigkeit durchzubekommen? Auch wenn die Ärzteversorgung sagt, dass auch wenn die Möglichkeit des betreffenden Arztes sein Einkommen zu bestreiten (in Ausübung einer anderen ärztlichen Tätigkeit zu der die ärztl. vorbildung ganz oder nur teilweise benötigt wird), nur theoretisch besteht, tatsächlich aber gar nicht vorhanden ist, wird die Berufsunfähigkeitsrente nicht gewährt! Es gibt auch einen Fall in der Datenbank, in dem in der Entscheidung zur Ablehnung der Klage auf Gewährung der BU-Rente dies bestätigt wird. Frei nach dem Motto: Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht gleich Arbeitslosenversicherung Nur wird dabei immer noch der gesundheitliche Zustand vollkommen außer Acht gelassen, der auch dazu führen kann, dass man auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist, und das ist nach meiner Meinung doch wiederum klar ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Und nun zurück zur Frage im Titel meines Beitrages... Ist die Entscheidung des niedersächsischen OVG, irgendwie positiv für Verhandlungen vor NRW-Verwltungsgerichten in diesen Fällen zu verwerten? Kann ein höheres Recht angewandt werden? Gibt es für Europäer (nicht deutsche) die Möglichkeit am Europäischen Gerichtshof zu klagen? Würde sein Kläger (angenommen Klage ist eingereicht aber wurde noch nicht verhandelt) seinen Wohnsitz nach niedersachsen verlegen, würde die Klage dann dort zu Gericht abgegeben? Vielen Dank im Vorraus! |
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| AW: OVG Lüneburg Urteil vom 26.04.2007:Kann dieses Urteil bei diesem Fall helfen ? Die Satzung der ASO habe ich noch nicht gefunden. Haben Sie vllt. mal den Link dazu? Aber auch in der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung heißt es, dass wer seinen Beruf noch zum Zeitpunkt der Antragsstellung ausübt, nicht BU ist. Zitat:
Bitte, wenn jemand etwas zu meinen oben im Eingangsthread gestellten Fragen zu sagen hat, nicht vergessen, danke! LG! |
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| AW: OVG Lüneburg Urteil vom 26.04.2007:Kann dieses Urteil bei diesem Fall helfen ? @BeneQ schonmal vielen Dank für Deine Ausführungen! Zitat:
Zitat:
weg. gesundheitlichen Einschränkungen, das Mitglied nicht mehr arbeitet und dann auch nicht im anderen Bundesland, in das er umgezogen ist, seinen Beruf ausüben wird. Zitat:
LG! |
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