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örtliche Wirkung Gemeindeanordnung

Dies ist eine Diskussion zu örtliche Wirkung Gemeindeanordnung innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 11.12.2010, 20:22
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örtliche Wirkung Gemeindeanordnung

Hallo,

wenn eine Gemeinde eine Anordnung trifft (Leinenzwang z.B.), wie weit reicht da die örtliche Wirkung? Ist man in der nächsten Gemeinde, im nächsten Bundesland oder wo überall daran gebunden?

Danke schonmal!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 18:34
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AW: örtliche Wirkung Gemeindeanordnung

...übrigens eine Gemeinde in Baden-Württemberg...
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Alt 14.12.2010, 15:42
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AW: örtliche Wirkung Gemeindeanordnung

der leinenzwang ergibt sich aus was ?

gesetz
verordnung
satzung

was ist mit anordnung gemeint.........?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 10:01
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AW: örtliche Wirkung Gemeindeanordnung

also es handelt sich um eine Verfügung (Verwaltungsakt)RGL sind Gemeindesatzung, PolVOgH und Polizeigesetz....
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