Dies ist eine Diskussion zu Obdachlosenunterbringung Ordnungsamt innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Obdachlosenunterbringung Ordnungsamt ich habe gehört wie unsere Stadt mit Personen umgeht die durch die Räumung der Wohnung obdachlos werden und mit bin entsetzt. Nehmen wir mal an da soll einer einzelnen Person mit Hund die Wohung geräumt werden. Der Grund ist ja erst mal völlig nebensächlich. Gibt ja so viel von Verarschung durch Vermieter oder Mietrückständen..... Die Stadt hier wird alleinig nur tätig bei Familien. Bei ALleinstehenden wird erst garnix gemacht um die Obdachlosigkeit zu verhindern. Sie gehen einfach davon aus, dass der Gerichtsvollzieher alles regeln wird. Sollte sich dann doch mal jemand melden, werden einzelne Personen einfach an die Kreistadt verwiesen und die sollen den dann unterbringen. Familien oder Paaren werden dagegen wieder befristet in die Wohnung eingewiesen. Städte und Gemeinden haben doch die Pflicht, unfreiwillig obdachlose Personen unterzubringen. Wie kann man dann einen solchen Fall einfach an eine andere Stadt weitergeben? Hat nicht jede Stadt selbst sich um ihre "Problemfälle" zu kümmern? |
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| AW: Obdachlosenunterbringung Ordnungsamt Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Obdachlosenunterbringung Ordnungsamt Nehmen wir einfach mal an, dass es der Schuldner eben nicht monatelang weiß, dass er raus muss. Der Umstand wie die Räumung zustandekommt soll hier auch nicht Thema sein. Durch eine Räumung wird man bestimmt nicht freiwillig obdachlos... |
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| AW: Obdachlosenunterbringung Ordnungsamt Zitat:
Zitat:
Beispiel? Mietnomade, Pleitier, richtet Wohnung zugrunde und reagiert schlicht auf gar nichts. Briefverkehr bleibt im Kasten liegen. Irgendwann einmal steht der Schlüsseldienst mit Polizei und Räumkommando vor der Tür. Und? Böse, böse Stadt? Zitat:
Die Stadt ist normalerweise behilflich, wenn es darum geht, einen Wohnberechtigungsschein zu kriegen. Und auch die Stellen von Obdachlosenasylen sollten herauszukriegen sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Obdachlosenunterbringung Ordnungsamt Nur ein Beispiel wie dies passieren kann. Versäumnisurteil -> Wird 2 Tage später per Post zugestellt -> Räumungsantrag beim Gerichtsvollzieher -> Räumungstermin 3 Wochen später. Alles in Allem ist dieses in 3-4 Wochen durchaus möglich. Aber das ist nur ein Beispiel und soll NICHT Bestandteil meiner Frage sein. Ich hab doch hier eine geanz normale Situation angesprochen. Weit entfernt von Mietnormadenalarm! Geh doch einfach mal davon aus, dass es sich einfach um ein armes Würstchen handelt der wirklich einfach mal nur Pech hatte. Was ein Wohnberechtigungsschein hier was bringen soll ist mir absolut schleierhaft. Selbst wenn der jenige wirklich die Räumung zu verwantworten hat, ist er dennoch nicht freiwillig obdachlos. Es geht einfach um die Tatsache, ob das Ordnungsamt Obdachlose an eine andere Stadt oder Gemeinde, bzw. Kreisstadt verweisen darf, da ja doch eigentlich die Städte und Gemeinden selbst dafür verantwortlich sein sollten. Alles andere ist Zivilprozesssache bzw. Mietrecht und braucht auch nicht in eine Argumentation mit einfließen. |
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| AW: Obdachlosenunterbringung Ordnungsamt Zitat:
natürlich kann die gemeinde dann freundlicherweise auf eine andere hinweisen, wos halt obdachlosenasyle gibt... der obdachlose muss natürlich dies nicht in anspruch nehmen. was ist das problem daran? ich find es schon wichtig, dass die gemeinden für ihre schäfchen sorgen. nur ein kleinen resta n eigenverantwortung solle man den menschen doch auch noch lassen - oder? |
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| AW: Obdachlosenunterbringung Ordnungsamt Wenn die Stadt oder Gemeinde selbst keine Unterkünfte in ausreichender Größe und Ausstattung zur Verfügung stehen muss mW selbige eine befristete Wiedereinweisung in die Wohnung verfügen. Was ja auch bei Familien und Paaren hier wohl auch absoluter Standard ist. Vorrausgesezt es besteht keinerlei Gründe die dagegen sprechen würden. Sprich wirklicher Mietnormade oder Gefahr für Leib und Leben etc. Ich denke nicht, dass die Kosten die durch das "Schaaf" entstehen auf eine andere Stadt usw. abgewälzt werden dürfen. Ist ja bei ALG II Beziehern ähnlich Gegliedert. Hier muss jede Stadt ja auch selbst für einen Großteil der KdU aufkommen und kann diese aufgrund dessen dann nicht in eine andere Stadt "abschieben". Es gibt hier absolut keinen Konkreten Anlass. Ich finde solch ein Vorgehen nur alles andere als i.O. |
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| AW: Obdachlosenunterbringung Ordnungsamt Zitat:
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Zitat:
Zitat:
um welche art von "ungerechtigkeit" soll es bei diesem beispiel denn eigentlich gehen? |
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| AW: Obdachlosenunterbringung Ordnungsamt Bei Einzelpersonen sehe ich keinen Anlass für ein Eingreifen der Stadt. Die sind wesentlich flexibler als Familien, und für die sind auch Obdachlosenunterkünfte zumutbar. Eine Wiedereinweisung halte ich für nicht angemessen, denn das Recht des Eigentümers konkurriert. Hier ist ein Einzelfallurteil, bei dem ein psychisch Kranker wiedereingewiesen wurde, allerdings nur für 2 Monate: http://www.dbovg.niedersachsen.de/En...00900031611+ME
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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