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Normenkontrollverfahren?

Dies ist eine Diskussion zu Normenkontrollverfahren? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 01.09.2011, 18:13
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Normenkontrollverfahren?

Ein kommunaler Zweckverband erlässt eine Abgabensatzung, deren Gebührenbemessung offensichtlich gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstößt. Nach dieser Satzung soll ein Bürger, der die Leistung des Zweckverbandes nur zu 5% in Anspruch nimmt, die gleiche Gebühr bezahlen wie einer, der den Zweckverband zu 100% beansprucht.
Unter welchen Bedingungen kann hier eine Normenkontrolle eingeleitet werden und wie läuft diese ab?
Danke im Voraus für gute Auskunft.
M.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2011, 10:48
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AW: Normenkontrollverfahren?

Zitat:
Zitat von micwil Beitrag anzeigen
Ein kommunaler Zweckverband erlässt eine Abgabensatzung, deren Gebührenbemessung offensichtlich gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstößt. Nach dieser Satzung soll ein Bürger, der die Leistung des Zweckverbandes nur zu 5% in Anspruch nimmt, die gleiche Gebühr bezahlen wie einer, der den Zweckverband zu 100% beansprucht.
Unter welchen Bedingungen kann hier eine Normenkontrolle eingeleitet werden und wie läuft diese ab?
Danke im Voraus für gute Auskunft.
M.

Die Zulässigkeit der Klage würde sich nach § 47 II VwGO i.V.m. mit dem jeweiligen Landesrecht ergeben.
Innerhalb der Begründetheit müsste dann geprüft werden ob die Satzung verhältnismäßig ist.
Der bloße Hinweis darauf dass jemand der die Leistung kaum in Anspruch nimmt genau so viel zahlen muss wie jemand der die Leistung in vollem Umfang nutzt kann hier zumindest ohne nähere Konkretisierungen u. U. nicht greifen.
Zu Denken ist hierbei vor allem an Art 3 I GG.
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