
10.02.2010, 22:34
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| Boardneuling | | Registriert seit: Feb 2010 Ort: Bielefeld Alter: 23
Beiträge: 6
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| Nichts Schriftflich festgehalten.Trotzdem Anwaltskosten zahlen? Mr. V verkauft für Mr. X sein Auto.Das Auto ist total schrott und reif für die Presse.Mr.V nimmt das Angebot an und stellt es ins internet rein und verkauft es schließlich für 750 euro was Mr. X zu wenig ist er wollte 1100 euro haben.Mr.V verkaufte es als bastlerfahrzeug ohne biref den der herr nicht haben wollte.Mr.X ist sauer und will sein geld wieder haben und anzeige erstellen.Mr. V sagt von sich aus das er ihm die differenz zahlt.Mr X war einverstanden aber er wusste das er nur Azubi ist und nur 350 monatlich verdient.MR V zahlt ihm 3 monate später erstmal 200 euro. Einem monat später will Mr X alles haben.Lässt sich auf keine ratenzahlung ein.Er schlatet einen Anwalt ein.Mr. V kann aber nicht alles zahlen weil er gering verdiender ist.Es wurden nix schriftlich festgehalten oder schriftlich vereinbart und Zeuge gibt es dafür auch nicht.Wie sieht es jetzt aus, muss Mr. V alles zahlen + Anwaltskosten?
Oder doch garnichts mehr? Was ist für Mr. V nun zu tun wenn er das Schreiben des Anwalts bekommt? |