Dies ist eine Diskussion zu Müll innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfalllagerung (TASi) haben sich geändert. Was passiert, wenn jemand jedoch noch einen Vertrag zur Müllentsorgung mit einem Müllentsorgungsbetrieb zu alten Konditionen hat, dieser jedoch nun aufgrund der gestzlichen Änderungen die Annahme des Mülls zu dem im Vertrag vereinbarten Preis verweigert und einen vom Vertrag abweichenden erhöhten Preis pro Tonne beansprucht. Kann der Differenzbetrag dann als Schadensersatz geltend gemacht werden? Oder muss lediglich eine Anpasung des bestehenden Vertrags stattfinden? Danke schon mal im voraus.
__________________ entweder - oder .... |
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| AW: Müll Also man könnte hier den klassischen Fall der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) sehen. Ohne auf die Feinheiten dieses Rechtsfigur einzugehen hier ein Zitat des Gesetzes: Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. In einem solchen Fall sollten sich beide Parteien jedoch unbedingt der Hilfe eines Anwalts bedienen!! |
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