Dies ist eine Diskussion zu Mehraktiges Vollstreckungsverfahren - Androhung der Vollstreckung- wohin?? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| ich habe mir jetzt verschiedene Falllösungen angesehen und da ist mir aufgefallen, dass: a) Die erforderliche Androhung der Vollstreckung einmal unter dem Punkt "formelle Rechtmäßigkeit" als Teil des Unterpunktes "Verfahren" geprüft wurde, b) und in einem anderen Gutachten wurde derselbe Punkt unter "Materieller Rechtmäßigkeit" im Unterpunkt "Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen" geprüft. Was ist denn sinnvoller und wenn a) oder b), wieso?? LG Pyrro
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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