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Lehrergehalt

Dies ist eine Diskussion zu Lehrergehalt innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 07.10.2010, 17:46
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Lehrergehalt

Herr Schuster wird nachdem er 15 Jahre selbständig gearbeitet hat, als Lehrer mit 44 Jahren im öffentlichen Dienst am Gymnasium eingestellt.
Stufe 1, E 13

Kollegen von ihm verdienen wesentlich mehr.
Warum werden seine Arbeitsjahre nicht anerkannt? Das ist unfair. Lässt sich gerichtlich da was machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 17:52
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AW: Lehrergehalt

Zitat:
Zitat von zubrub Beitrag anzeigen
Herr Schuster wird nachdem er 15 Jahre selbständig gearbeitet hat, als Lehrer mit 44 Jahren im öffentlichen Dienst am Gymnasium eingestellt.
Stufe 1, E 13
Was befähigt denn Hernn Schuster dazu, die Schüler zu unterrichten? Tarifvertrag der Länder (TV-L)?

Zitat:
Kollegen von ihm verdienen wesentlich mehr.
Warum werden seine Arbeitsjahre nicht anerkannt? Das ist unfair. Lässt sich gerichtlich da was machen?
Herr Schuster hat doch einen Vertrag unterschrieben. Der dürfte damit auch gültig sein. Grundsätzlich kann eine vorherige Tätigkeit anerkannt werden, wenn diese förderlich ist. Das dürfte allerdings eine reine Verhandlungssache sein.

Oder wurde Herrn Schuster möglichweise mitgeteilt, dass eine Einstufung in eine höhere Entwicklungsstufe nicht möglich sei?
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 23:01
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AW: Lehrergehalt

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Was befähigt denn Hernn Schuster dazu, die Schüler zu unterrichten? Tarifvertrag der Länder (TV-L)?

Herr Schuster hat doch einen Vertrag unterschrieben. Der dürfte damit auch gültig sein. Grundsätzlich kann eine vorherige Tätigkeit anerkannt werden, wenn diese förderlich ist. Das dürfte allerdings eine reine Verhandlungssache sein.

Oder wurde Herrn Schuster möglichweise mitgeteilt, dass eine Einstufung in eine höhere Entwicklungsstufe nicht möglich sei?
Da stellt sich die Frage ob er Beamter oder Angestellter ist...
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 19:45
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AW: Lehrergehalt

Herr Schuster hat zwar Lehramt studiert, aber einen Magisterabschluss gemacht. Er hat 14 Jahre als Redakteur gearbeitet und ihm wurde das 1. Staatsexamen nachträglich anerkannt. Jetzt befindet er sich im Quereistieg ins Lehramt und ist angestellt.

Zitat:
Grundsätzlich kann eine vorherige Tätigkeit anerkannt werden, wenn diese förderlich ist. Das dürfte allerdings eine reine Verhandlungssache sein.
Könnten Sie das bitte etwas erläutern?

Herr Schuster musste auf die Schnelle den Vertrag unterschreiben, weil die Zeit sehr knapp war.....
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Alt 08.10.2010, 20:40
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AW: Lehrergehalt

Welcher Tarifvertrag gilt denn? TV-L oder TV-ÖD? Im TV-L gilt:
Zitat:
Bei der Einstellungen werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2.

Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/stufen.html

"Können" ist natürlich nicht "müssen". Das wäre Verhandlungssache, aber der Arbeitgeber muss natürlich auch nicht unbedingt klein beigeben.

Siehe auch:

http://tarifrunde.laender.verdi.de/m...20L%201-39.pdf
http://tarifrunde.laender.verdi.de/m...C2%A7%2016.pdf
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Alt 12.10.2010, 09:43
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AW: Lehrergehalt

TV-H

Welcher Unterschied besteht zwischen TV-L und TV-öD?

Was Herrn Schuster auch aufgefallen ist, dass er mittlerweile drei Verträge hat:

1. Vertrag aus Aufshilfskraft bis Datum X
2. 1.Änderung Vertrag bis Datum X
3. 2. Änderung Vertrag auf unbestimmte Zeit

Einmal steht Entgeltgruppe E 11, Stufe 1

dann in der zweiten Änderung steht E 13 Stufe 2

drin.

Auf die Schnelle heißt: zwischen Tür und Angel. Das Arbeitsverhältnis hatte schon angefangen, dann kam erst der Vertrag zwischen Klingeln, Pause und Unterricht...
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  #7 (permalink)  
Alt 12.10.2010, 10:02
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AW: Lehrergehalt

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Welcher Tarifvertrag gilt denn? TV-L oder TV-ÖD? Im TV-L gilt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/stufen.html
Das steht aber "bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber...."

Herr Schuster war aber 15 Jahre selbständig.

Oder missverstehe ich diese Ausführung?
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Alt 12.10.2010, 10:57
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AW: Lehrergehalt

Zitat:
Zitat von zubrub Beitrag anzeigen
Das steht aber "bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber...."
Das steht da auch, macht aber ja nichts.

Zitat:
Herr Schuster war aber 15 Jahre selbständig.
Und in einem einschlägigen Beruf? Es macht ja keinen Sinn, wenn jemand z.B. Schuster gelernt hat und seine Berufserfahrung anerkannt haben will, wenn er als Schlosser eingestellt wird.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.10.2010, 13:45
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AW: Lehrergehalt

nö, nicht als Schuster, aber als Redakteur....
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  #10 (permalink)  
Alt 12.10.2010, 15:46
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Zitat von zubrub Beitrag anzeigen
nö, nicht als Schuster, aber als Redakteur....
Und was unterrichtet er nun? Religion? Sport? Erdkunde?
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