
17.04.2008, 20:49
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| Kündigung Kindergartenplatz trotz schwebenden Verfahrens beim Verwaltungsgericht Angenommen, eine alleinerziehende Mutter von 3 Kindern, die berufstätig ist und auf einen Kindergartenplatz für ein Kind angewiesen ist, muß wegen der Durchsetzung der Befreiung von den Kindergartengebühren ins Klageverfahren, weil die zustandige Samtgemeinde den teils selbständigen Anteil des Einkommens zu hoch einschätzt. Sie zahlt die Gebühren bis zu dem Zeitpunkt der finanziellen Erschöpfung und teilt dem Kiga mit, dass sie Raten des Beitrages zahlen möchte. Der Kiga mahnt und kündigt bei der zweiten Mahnung den KiGa Platz wegen nicht vollständiger Beitragszahlung. Kann die Mutter beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Kündigung mit sofortiger Wirkung erwirken? Und spielt dabei das schwebende Verfahren wegen der Beiträge eine Rolle oder steht das Satzungsrecht des KIGA im Vordergrund? Der Arbeitsplatz der Mutter steht mit der KIGA-Kündigung auf dem Spiel. Alle Gespräche mit dem kirchlichen Träger sind gescheitert. Die Mutter hat 9 Monate gezahlt - den vollen Satz. In 3 Monaten beginnt für das Kind das beitragsfreie letzte KIGA-Jahr.
Bitte, helfen Sie mit ihrer Kompetenz, die Kündigung wird sonst am 30.04. wirksam, Danke |