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Kostenbeteiligung an Bauprojekt

Dies ist eine Diskussion zu Kostenbeteiligung an Bauprojekt innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 21.07.2009, 08:30
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Kostenbeteiligung an Bauprojekt

Guten Morgen,

mich beschäftigt folgende Frage:

Familie A ist Eigentümer von Grundstück A² welches an einen Spielplatz angrenzt. Ebenso familie B mit Grundstück B² sowie Familie C mit Grundstück C². Zwischen Spielplatz und Grundstücksgrenze befindet sich ein Lärmschutzwall sowie ein Maschendrahtzaun (Stacheldraht) welcher seit mind. 30 Jahren dort steht.

Stadt Z hat am Jahresende Überschuss und möchte den Spielplatz welcher an Grundstücke A², B² u. C² grenzt erneuern.

Es werden div. Änderungen vorgenommen u.a. wird der Lärmschutzwall erheblich abgetragen, sodass Kinder nun auch hinter diesem spielen könn(t)en.

TÜV nimmt aufgrund des Stacheldrahtzaunes welcher sich über alle 3 Grundstücke erstreckt Spielplatz nicht ab, sodass die Familien gebeten werden, die Zäune zu entfernen was diese mit dem Argument: "Es dient als Schutz vor Einbrechern, die nun durch das Abtragen des Walls leichten Einstieg in die uneinsichtigen Grundstücke haben" abschlagen.

Stadt Z ist gezwungen, vor den Maschendraht Zaun einen weiteren Zaun zum Schutz der Kinder (für die TÜV Abnahme) zu ziehen und will die Familien verpflichten, sich an den Baukosten zu beteiligen!

Auf welche Normen kann sich Stadt Z stützen?

Sind die Familien dazu gezwungen sich zu beteiligen? Welche Normen sprechen evtl. für Sie?

Danke für Diskusion u. Antworten.
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