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Kosten unerwünschter Feuerwehreinsatz

Dies ist eine Diskussion zu Kosten unerwünschter Feuerwehreinsatz innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 17:02
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Question Kosten unerwünschter Feuerwehreinsatz

Moin,

Horst steht auf seiner Schafkoppel und baut sich einem transportablen Stall aus einem vergammelten Trekkeranhänger. Er schweißt dran rum und flext was ab. Gasbuddel und Aggregat hat er auf dem PickUp mit dabei. Mittags fährt er heim und da hört er die Sirene. Nach dem Essen fährt er wieder zur Weide und da sind schon andere. Die Feuerwehr steht eingesunken in seiner Wiese und vom rottigen Anhänger fehlt ein Stück. Es hat offensichtlich gebrannt da und Horst ahnt auch warum. Gut denkt der sich, muß ich den alten Mist - also das Altholz der alten Ladefläche - nicht erst noch selber verbrennen.

Die Feuerwehr (wasserbeladener Mannschaftswagen) bewegt sich in der nassen Weide kein Stück mehr. Horst ist verwundert, daß die überhaupt so weit auf seine Wiese gekommen sind, wo er schon mitt's Allrader Probleme kriegt. Die Feuerwehr steckt fest und Horst ist noch erstaunter, daß die berichten, daß die garnichtmal gelöscht haben, weil sie nicht an seinen Bastelplatz ran kamen. Horst dachte, die wären vielleicht im Abrücken verreckt.

Wie Horst noch staunt kommt ein Bergepanzer vom THW und zieht die Feuerwehr auf den Weg zurück. Horst ist wütend und erst nach wildem Wortwechsel bleiben paar Feuerwehrmänner mit Schaufeln da und egalisieren bißchen an der Panzerbahn in der Wiese rum, die diese Aktion gezogen hat. Das wird für'n Horst noch ordentlich Arbeit geben. ...

Wenige Tage später stellt die Gemeinde Horst einen Feuerwehreinsatz in Rechnung mitsamt 'nem Bergepanzer.

Und Horst ließ mich die Frage träumen, ob das denn wirklich so seine Richtigkeit hat.

Geändert von Hinack (01.03.2010 um 18:14 Uhr).
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Alt 01.03.2010, 17:33
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AW: Kosten unerwünschter Feuerwehreinsatz

Nein, sofort Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.

Die Feuerwehr war bei einem Brandeinsatz, welcher nicht einer technischen Hilfeleistung (kostenpflichtig) gleichkommt.

Das selbstverschuldete Festfahren im Sumpf, wie auch die Hinzuziehung eines Bergepanzers ist nicht durch Dritte zu vertreten. Vielmehr ist hierzu ein Ausgleich für den entstandenen Flurschaden anzubieten.

Lesen Sie mal die Feuerwehrsatzung selbst durch. Wo war es denn ???
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