Dies ist eine Diskussion zu Kosten für Fahrtkosten zum Gerichtstermin innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Kosten für Fahrtkosten zum Gerichtstermin nehmen wir mal an da ist ein ALG2-Empfänger der einen Gerichtstermin am 25.05. hat. Das schriftliche Vorverfahren endete am 18.05. Am 19.05. hat er das Gericht per Fax gefragt, ob es möglich ist den Gerichtstermin, zu dem er pers. erscheinen muss, zu verschieben. Weil er kein Geld für die Fahrkarte zum Termin hat und einen Termin bei der Kernspint hat, den man zwar verschieben kann, er aber wieder 3 Monate warten muss. Es handelt sich um keinen hohen Betrag, aber bestimmte Umstände haben sich ergeben, so dass der Alg-2 Empfänger einfach kein Geld mehr hat und derzeit nur noch von Vorräten sich ernähren kann. Er hat auch keine Möglichkeit sich das Geld zu leihen. Er kann auch die Strecke nicht mit Fahrrad oder zu Fuß hinter sich bringen, da er verschiedene Gebrechen hat. Nehmen wir mal weiter an, dass Gericht lehnte die Bitte ab, weil der Alg-2-Empfänger genügend Zeit gehabt hat seine finanzielle Lage glaubhaft zu machen und gibt lediglich eine evtl. Möglichkeit das Geld für die Rückfahrt zur Verfügung zu stellen. Muss der ALG2-Empfänger sich jetzt bewusst strafbar machen, in den Zug ohne gültige Fahrkarte einsteigen, um dem Gerichtstermin folgen zu können? |
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| AW: Kosten für Fahrtkosten zum Gerichtstermin Zitat:
Alternativ kann er auch nicht erscheinen und sich dann vorführen lassen. Die Fahrt im Streifenwagen ist zwar auch nicht umsonst, aber sie findet auch statt, wenn man kein Geld dabei hat. Der Staat wird dann später versuchen, das Geld beizubringen, aber wer nichts hat, dem kann man ja auch nichts nehmen. Es gibt aber kein Privileg im Gesetz, dass es ALG2-Empfängern gestatten würde, nicht bei unliebsamen Gerichtsterminen zu erscheinen, falls das die Frage war. |
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| AW: Kosten für Fahrtkosten zum Gerichtstermin Es sollte nicht darum gehen, dass er nicht zu diesem unliebsamem Termin erscheinen will. Es soll darum gehen, dass es er keinerlei Möglichkeit hat sich das Geld zu besorgen. Bei KEINEM Bekanntem oder auch keinem Verwandten. Ebenso hat er KEINE Möglichkeit sich fahren zu lassen. Innherhalb der Zeit bis zu Verhandlung hätte es genügend Zeit gegeben, dass das Gericht ihm die Fahrtkosten vorstrecken kann oder eine Fahrkarte zuschickt. Stattdessen wurden lediglich eine evtl. Übernahme der Rückfahrt in Erwägung gezogen. Auf den Termin beim Arzt wurde ebenfalls überhaupt nciht eingegangen. Der ALG2-Empfänger ist damit gezwungen ohne Fahrkarte die Fahrantritt dorthin zu vollziehen. |
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| AW: Kosten für Fahrtkosten zum Gerichtstermin Zitat:
Zitat:
Dass gleiche gilt wohl auch für das Geld. Die Geschichte wird in den Augen des Gerichts auch nicht dadurch glaubhafter, dass es "nur ein geringer Betrag ist". Das wirft nämlich neben der Möglichkeit der früheren Erwähnung noch die Fragen auf, warum es unmöglich sein soll, den Betrag zu leihen und auch, warum es nicht möglich gewesen sein soll, diesen geringen Betrag in der langen Vorzeit zu "sparen". Ist der Betreffende eigentlich als Zeuge geladen, oder ist er Kläger oder Beklagter oder was? |
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| AW: Kosten für Fahrtkosten zum Gerichtstermin Er ist Beklagter, hat aber sehr gute Chance die Sache zu gewinnen. Nein das Gericht ist überhaupt auf den Arzttermin eingegangen... Nehmen wir mal an, dass es in dem Schreiben alleinig um das Fahrgeld ging.... Nehmen wir mal weiter an er leidet unter einer posttraumatische Belastungsstörung und ihm fällt es daher nicht leicht bestimmte Dinge schon im Vorfeld zu sehen. Er hat probiert den Arztterim zu verlegen ist aber nur mit einer erheblichen Wartezeit verbunden. Was das Fahrgeld angeht. Er lebt noch noch nicht lange in diesem Ort. Hat daher keinerlei sozialie Bindung. Zu Verwandten besteht unzureichender bis gar kein Kontakt. Aus diesem Grund kann er sich auch kein Geld leihen. Außerdem sind bestimmte Ausgaben entstanden die er nicht absehen konnte. Unter anderem halt auch die ärztliche Versorgung, sowie der Kauf von Medikamenten. Das ALG2 ist eben so knapp bemessen. Da das Gericht wohl keine Rücksicht auf den Termin beim Doc nimmt, muss er wohl teilnehmen. Dies würde er auch gerne. Hat aber keine Möglichkeit sich eine Fahrkarte zu hohlen. Auch wenn sowas öfters vorkommen sollte, ein Gericht darf deshalb bestimmt nciht alle über einen Kamm scheren. Anderfalls kann man dem Gericht auch Befangenheit nachsagen. |
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| AW: Kosten für Fahrtkosten zum Gerichtstermin Und warum das? Jetzt mal hart formuliert: Was geht es das Gericht an, wie jemand die Anfahrt bewältigt? |
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