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Kompetenz des Bundes zur Verstaatlichung

Dies ist eine Diskussion zu Kompetenz des Bundes zur Verstaatlichung innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 25.05.2011, 14:10
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Kompetenz des Bundes zur Verstaatlichung

Verstaatlichung ist eine Verwaltungsaufgabe.
Gem. Art. 30 GG obliegt grundsätzlich die Verwaltungstätigkeit den Ländern.
In Art. 70 ff. GG sind Kompetenzen des Bundes geregelt.
Zudem gibt es die ungeschriebenen Kompetenzen.

Ich konnte aber weder im Kompetenzkatalog eine Kompetenz finden,
die eine solche Tätigkeit begründen lässt, noch halte ich eine ungeschriebene Kompetenz für einschlägig.

Wie wird also die Kompetenz begründet eine solche Handlung durchzuführen?
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Alt 28.05.2011, 09:48
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AW: Kompetenz des Bundes zur Verstaatlichung

Zitat:
Zitat von Der Reisende Beitrag anzeigen
Verstaatlichung ist eine Verwaltungsaufgabe.
Gem. Art. 30 GG obliegt grundsätzlich die Verwaltungstätigkeit den Ländern.
In Art. 70 ff. GG sind Kompetenzen des Bundes geregelt.
Zudem gibt es die ungeschriebenen Kompetenzen.

Ich konnte aber weder im Kompetenzkatalog eine Kompetenz finden,
die eine solche Tätigkeit begründen lässt, noch halte ich eine ungeschriebene Kompetenz für einschlägig.

Wie wird also die Kompetenz begründet eine solche Handlung durchzuführen?
es kommt auf die Regelungsmaterie an. Die muss in den Art. 70f. genannt sein. Auf diesen Gebietne darf der Bund tätig werden und kann dann auch Verstaatlichungen einleiten.

Es Bedarf also keiner Kompetenz zur Verstaatlichung sondern nur einer Kompetenz zum Tätig werden auf dem Gebiet, wo eine Verstaatlichung vorgenommen werden soll.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 22:21
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AW: Kompetenz des Bundes zur Verstaatlichung

Also das bedeutet, dass es sein kann,
dass der Bund einen Autokonzern verstaatlichen darf,
eine Bank aber nicht und dies dann nur ein Land kann?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 23:06
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AW: Kompetenz des Bundes zur Verstaatlichung

Zitat:
Zitat von Der Reisende Beitrag anzeigen
Also das bedeutet, dass es sein kann,
dass der Bund einen Autokonzern verstaatlichen darf,
eine Bank aber nicht und dies dann nur ein Land kann?
Nein wieso? Aus Art. 74 I Nr. 11 GG ergibt sich das der Bund dies auch bei Banken tun darf. Oder gar Art. 73 GG.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.06.2011, 13:01
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AW: Kompetenz des Bundes zur Verstaatlichung

Ihr wisst aber schon den Unterschied zwischen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz?
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  #6 (permalink)  
Alt 03.06.2011, 21:20
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AW: Kompetenz des Bundes zur Verstaatlichung

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Ihr wisst aber schon den Unterschied zwischen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz?
Oh hatte das total überlassen das hier von Verwaltungskompetenz die Rede war im Ausgangsthread. Natürlich meinte ich nur die Gesetzgebungskompetenzen.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 21:03
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AW: Kompetenz des Bundes zur Verstaatlichung

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