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KOmmune stellt keinen Bescheid mit Rechtsbelehrung aus, wie vorgehen?

Dies ist eine Diskussion zu KOmmune stellt keinen Bescheid mit Rechtsbelehrung aus, wie vorgehen? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 20:53
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KOmmune stellt keinen Bescheid mit Rechtsbelehrung aus, wie vorgehen?

Angenommen ein Bewohner (B) der Stadt A strebt eine Klage vor einem Verwaltungsgericht an, da er mit der Entscheidung eines Amtes in einer Sachfrage (Rechtmäßigkeit des Standortes einer gewissen Einrichtung) nicht einverstanden ist.

Es nimmt folgenden Verlauf:

1.) B schildert den Sachverhalt an Staft A und bittet um Überprüfung

2.) Stadt A teilt B mit, das dies alles rechtsmäßig ist

3.) B zweifelt Rechtsfähigkeit an und fordert Stadt A auf, einen klagefähigen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung zu versenden

4.) Stadt A antwortet sinngemäß "(...)Wir werden es sicherlich nicht verhinden können, dass Sie gegen den (...) Standort klagen, aber wir möchten SIe auch nicht in diesem Vorhaben unterstützen" und dann (wörtliches Zitat) "Auch von daher wählen wir wiederum die Form eines mitteilenden Schreibens und verzichten auf eine Rechtsmittelbelehrung. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit scheint Ihnen schließlich bekannt zu sein. Im Übrigen möchten wir mit einer Rechtsmittelbelerhung einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Klageweges gegen den Standort nicht vorgreifen"

Meine Fragen:

a.) Ist es Rechtens, wenn B eine Klage gegen die Stadt A anstrebt, ihm einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung zu "verweigern"?

b.) Welche Wege muss A gehen, damit er diesen "klagefähigen" Bescheid bekommt?

c.) Kommt eine Untätigkeitsfrage für A vor dem VG in Frage, um den Bescheid zu erwirken oder welche Alternative hat A?



Gruß Frank
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2011, 11:49
Boardneuling
 
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AW: KOmmune stellt keinen Bescheid mit Rechtsbelehrung aus, wie vorgehen?

Zitat:
Zitat von Rebellinho Beitrag anzeigen
Angenommen ein Bewohner (B) der Stadt A strebt eine Klage vor einem Verwaltungsgericht an, da er mit der Entscheidung eines Amtes in einer Sachfrage (Rechtmäßigkeit des Standortes einer gewissen Einrichtung) nicht einverstanden ist.

Es nimmt folgenden Verlauf:

1.) B schildert den Sachverhalt an Staft A und bittet um Überprüfung

2.) Stadt A teilt B mit, das dies alles rechtsmäßig ist

3.) B zweifelt Rechtsfähigkeit an und fordert Stadt A auf, einen klagefähigen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung zu versenden

4.) Stadt A antwortet sinngemäß "(...)Wir werden es sicherlich nicht verhinden können, dass Sie gegen den (...) Standort klagen, aber wir möchten SIe auch nicht in diesem Vorhaben unterstützen" und dann (wörtliches Zitat) "Auch von daher wählen wir wiederum die Form eines mitteilenden Schreibens und verzichten auf eine Rechtsmittelbelehrung. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit scheint Ihnen schließlich bekannt zu sein. Im Übrigen möchten wir mit einer Rechtsmittelbelerhung einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Klageweges gegen den Standort nicht vorgreifen"

Meine Fragen:

a.) Ist es Rechtens, wenn B eine Klage gegen die Stadt A anstrebt, ihm einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung zu "verweigern"?

b.) Welche Wege muss A gehen, damit er diesen "klagefähigen" Bescheid bekommt?

c.) Kommt eine Untätigkeitsfrage für A vor dem VG in Frage, um den Bescheid zu erwirken oder welche Alternative hat A?



Gruß Frank

Hallo,

zu a)
das kommt darauf an, ob B überhaupt einen Anspruch auf einen Bescheid hat. Wenn B z. B. gegen den Standort eines Dorfgemeinschaftshauses klagen will, wird er keinen (eigenen) Bescheid erhalten. Die Rechtsmittelbelehrung hat im übrigen nur Auswirkung auf die Rechtsmittelfrist und macht daher keinen "Bescheid" aus.

zu b)
B braucht diesen Bescheid nicht. Ggfs. ist eine sog. "Allgemeine Leistungsklage" oder "Verpflichtungsklage" der richtige Weg - am besten einen Rechtsanwalt fragen...

zu c)
ja - eventuell (siehe a) u. b))

Gruß
Bernd
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rechtsmittelbelehrung, verwaltungsgericht

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