Dies ist eine Diskussion zu Klageweg statt Beschwerde? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Klageweg statt Beschwerde? er hatte in diesem Forum bereits eine Frage zur GebührenOrdnungÄrzte in anderem Bereich gestellt und eine sehr gute Antwort erhalten. Es geht, wie bei der 1. Frage, weiter um den Tod einer Mutter und die daraus entstandenen Kosten. Vom Tod erfuhr er erst nach der Bestattung durch die Stadt SOL, in der sie im Heim lebte. Grund: Die Behörde wollte nach dem Versterben seine Adresse ermitteln, erhielt aber (trotz korrekter Ab-An-Um-Meldung) falsche Angaben der Meldebehörde der Stadt HH. Für den dafür entstandenen Verwaltungsakt sollen jetzt zusätzliche Gebühren gezahlt werden. Die Rechtsmittelbelehrung dazu lautet: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht LG schriftlich oder zur Niederschrift durch …erheben. Es wurde gegen die faule Arztrechnung (zunächst von der Stadt AAA bezahlt) und die Kosten für den Verwaltungsakt Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bürgermeister eingelegt. Diese wurden nicht von dem, sondern von der beschwerten Beamtin selbst beantwortet. Klage einreichen, gegen eine insgesamt faule Sache einer Behörde? Ist es nicht möglich, sich gegen solche Verfahrensweisen zu beschweren? Wer ist der Vorgesetzte des Bürgermeisters einer Kleinstadt, der OKD oder kommt gleich ein Gericht? Kann die Klage ohne Rechtsanwalt eingelegt werden? Im wesentlichen geht es darum, daß die Amtstussie die Rechnung des Arztes (Totenschein) angenommen hat, die wenigstens als unzulässig einzustufen ist, wenn nicht betrügerische Anteile enthält. Vermutlich -aus dem Schriftverkehr erahnbar- wird immer der gleiche Mediziner angesetzt, Kleinstadklüngel halt. Der trauernd Hinterbliebene oder -wenn der nicht da ist- der Steuerzahler wird´s schon zahlen. Das ist kein Einzelfall! Der Bürger kann sich einfach nicht alles gefallen lassen. Geändert von harryhh (28.05.2010 um 00:55 Uhr). Grund: Nachtrag |
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