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Klageschrift

Dies ist eine Diskussion zu Klageschrift innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 20.06.2007, 18:52
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Klageschrift

Hallo liebe Forenmitglieder,

wenn eine Klageschrift vom Gericht in der einer Klageschrift entsprechenden Form angefordert wird, was
heißt das dann genau? Reicht eine sachliche Schilderung oder gibt es etwas besonderes zu beachten.

Wird eine Klageschrift in der ICH-Form geschrieben oder aus Sicht meines Bevollmächtigten(privat Person)?

Liebe Grüße

Papagena
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  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2007, 21:24
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AW: Klageschrift

einen der klageschrift entsprechenden schriftsatz fordert das gericht an, wenn das mahnverfahren ins "normale" verfahren übergeht.

wichtig wäre, § 253 zpo zu beachten. die äußerung bezüglich des einzelrichters kann man sich getrost sparen, wenn das verfahren vor dem Amtsgerich stattfindet.

alles andere, also ob die ich-form verwendet wird, oder immer "der kläger", "die beklagte" etc. geschrieben wird, ist letztlich egal. anwälte haben da so eine eigene sprache entwickelt. es wäre aber witzlos zu versuchen, diese sprache zu kopieren, wenn man nun einmal kein anwalt ist. das wirkt dann nur aufgesetzt und gekünstelt.
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