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Klagefrist versäumt?

Dies ist eine Diskussion zu Klagefrist versäumt? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 23.02.2010, 20:02
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Klagefrist versäumt?

Hallo,
folgender fiktiver Fall.
Dem RA wird ein Widerspruchsbescheid vom 06.05.09 am 07.05.09 vom Postboten ausgehändigt. Der RA soll den Erhalt des Bescheides auf dem Rückschein bestätigen. Nun geht dem Postboten der Rückschein verloren, d.h. die Zustellung kann nicht mehr nachgewiesen werden. Mittlerweile ist die eigentliche Klagefrist abgelaufen (08.06.09). RA möchte jedoch am 11.06.09 Klage einreichen. Meint ihr, dass das möglich ist? Eigentlich ist die Frist ja schon abgelaufen. Andererseits kann nicht mehr nachgewiesen werden, wann dem RA der Bescheid tatsächlich zugegangen ist. Er könnte ja sagen, dass ihm der Bescheid erst am 11.05.09 zugegangen ist. Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt.

Vielen Dank schon im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 00:12
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AW: Klagefrist versäumt?

Hier gilt dann ebenfalls die 3 Tagesfiktion nach dem VwZG. D.h. Bescheid ging demnach am 09.05.09 zu, sofern der Rückschein wirklich weg ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 09:08
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AW: Klagefrist versäumt?

Ist vielleicht was mit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu machen?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 12:18
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AW: Klagefrist versäumt?

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Wenn der 09.05. nun auf einen Sonntag fällt, dann gehe ich mal davon aus, dass der Bescheid dann am Montag zugegangen ist oder?
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  #5 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 13:18
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AW: Klagefrist versäumt?

Zitat:
Zitat von BlauesHerz
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Wenn der 09.05. nun auf einen Sonntag fällt, dann gehe ich mal davon aus, dass der Bescheid dann am Montag zugegangen ist oder?
Nein, aber die Frist endet erst am nächsten Werktag, also MOnatg des 10.
Damit ist die KLage vom 11 immer noch verspätet.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 14:22
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AW: Klagefrist versäumt?

Zitat:
Zitat von BlauesHerz
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Wenn der 09.05. nun auf einen Sonntag fällt, dann gehe ich mal davon aus, dass der Bescheid dann am Montag zugegangen ist oder?
Das mit dem Sonntag bzw. Feiertagen usw. ist im Verwaltungsrecht bei der Verkündigung von VA unbeachtlich, da es hier keine Leistungsfrist ist. Nach allem wäre hier die Klage dennoch verfristet, es sei denn es gibt die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, allerdings ist diesbezüglich aus dem Sachverhalt nichts ersichtlich.
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