Dies ist eine Diskussion zu Klagebefugnis eines nicht anerkannten Verbandes innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Klagebefugnis eines nicht anerkannten Verbandes Mir stellt sich folgende Frage: Im Rahmen einer Verbandsklage möchte der Verband V gegen eine Baugenehmigung vorgehen, zur Wahrung der Interessen des Mitglieds M. Der SV sagt nichts darüber aus, ob der Verband nach URG anerkannt ist oder nicht, so dass ich davon ausgehe, dass dem nicht so ist. Die ganze Rechtsprechung und Literatur, die ich bislang gefunden habe, bezieht sich aber immer nur auf anerkannte Verbände. Wie steht es jetzt mit der Klagebefugnis eines nicht anerkannten Verbandes?? Sie müsste doch eigentlich ausscheiden, nachdem der Verband hier doch keine eigenen Interessen, sondern lediglich die Interessen des M geltend macht. Wer kann mir hier kurz weiterhelfen??? |
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