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Klageart - Videoüberwachung

Dies ist eine Diskussion zu Klageart - Videoüberwachung innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 19:00
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Klageart - Videoüberwachung

Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar......

1. Welche Klageart vor dem Verwaltungsgericht ist denn statthaft, wenn X eine zukünftige Videoaufnahme- und -Aufzeichnung von sich durch die Polizei während einer Versammlung nicht möchte, weil er denkt, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht verfassungsmäßig ist?
Vorbeugende Unterlassungsklage?

2. Oder handelt es sich bei der videoüberwachung doch um einen Verwaltungsakt?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 08:24
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AW: Klageart - Videoüberwachung

Subsumiere doch mal eine Videoüberwachung unter den 35 VwVfG, wo wird denn dabei was geregelt?
Bleibt ja fast nur noch ne Leistungsklage auf Unterlassung
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