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Zitat von Bassi90 was wäre dann geeigneter: ein Widerspruch oder eine unmittelbare Klage (was in Bayern möglich ist)? |
Das kommt darauf an, unter welchem Aspekt man "geeinget" versteht. In der Tat kann man nach Art.15 I Nr. 4 AGVwGO Bay das tun, was einem günstiger erscheint. Die Vorteile des Widerspruchs sind: Es geht schneller, wenn man damit Erfolg hat, es ist kostengünstiger und wohl auch mit weniger Stress verbunden.
Der Vorteil der Klage ist: Sie geht schneller, wenn der Widerspruch ohnehin scheitern würde.
Man könnte sich also zunächst fragen, wie groß die Chance ist, dass der Widerspruch erfolgreich ist. Ist die Chance gering, kann man auch sofort klagen, dann spart man sich die 2-6 Wochen, die das Widerspruchsverfahren dauern würde. Umgekehrt kann man auch ruhig den Widerspruch einlegen, wenn es auf diese 2-6 Wochen nicht ankommt. Denn dann hat man eigentlich nichts zu verlieren.
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Wie sieht es mit den Kosten für den Klagenden aus? Habe gehört, dass keine Kosten anfallen, solange man natürlich keinen Anwalt hat.
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Ich kenne mich mit bayrischem Recht jetzt nicht so genau aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man da munter klagen kann, ohne dafür im Falle der Niederlage bezahlen zu müssen. Aber ich würde ohnehin niemandem raten, ohne Rechtskenntnisse auf einen Anwalt zu verzichten. Anwaltlicher Rat wäre imho im Falle der
Klageerhebung schon deshalb angebracht, weil ein Anwalt die Erfolgsaussichten wohl besser einschätzen kann.