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Klage auf Tätigkeit?

Dies ist eine Diskussion zu Klage auf Tätigkeit? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 03.01.2008, 15:12
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Klage auf Tätigkeit?

Hallo,

angenommen A zeigt B an und demzufolge nimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, die sich aber seit einem halben Jahr hinziehen und B auch nicht aufgefordert wurde, sich zu den Beschuldigungen zu äußern. Hier vermutet A Überlastung der Behörden, Kontakt mit SA'in ist nicht möglich, Fragen werden abgeblockt.

Kann A etwas tun?
Danke
Ramona
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2008, 15:45
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AW: Klage auf Tätigkeit?

Klar kann sie was tun. Geduld haben. Je nach Belastung kann so ein ermittlungsverfahren sich über ein halbes Jahr hinziehen, abhängig auch vom Umfang des auszuermittelnden Sachverhaltes.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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