Dies ist eine Diskussion zu Klage auf Tätigkeit? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Klage auf Tätigkeit? angenommen A zeigt B an und demzufolge nimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, die sich aber seit einem halben Jahr hinziehen und B auch nicht aufgefordert wurde, sich zu den Beschuldigungen zu äußern. Hier vermutet A Überlastung der Behörden, Kontakt mit SA'in ist nicht möglich, Fragen werden abgeblockt. Kann A etwas tun? Danke Ramona |
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| AW: Klage auf Tätigkeit? Klar kann sie was tun. Geduld haben. Je nach Belastung kann so ein ermittlungsverfahren sich über ein halbes Jahr hinziehen, abhängig auch vom Umfang des auszuermittelnden Sachverhaltes.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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