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Im Ausland erworbenen Titel im Inland vollziehen lassen

Dies ist eine Diskussion zu Im Ausland erworbenen Titel im Inland vollziehen lassen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 06:45
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Im Ausland erworbenen Titel im Inland vollziehen lassen

Mein fiktiver Hauptdarsteller hat seine Ehemalige Ehepartner auf Kindesunterhalt verklagt und bereits beim 2. Instanz gewonnen. Der Partner zahlt jedoch nicht.
So weit ein klarer Fall; er soll doch einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen und gut ist.
Es gibt jedoch Komplikationen. Beide Parteien leben zwar in D, der Prozess fand jedoch in einem anderen EU Land statt, und dementsprechend ist der Urteil auch in der fremden Sprache formuliert.
Dem Hauptdarsteller steht natürlich die Möglichkeit offen über den ausländischen Gericht den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Diese ist aber ggf. ein mehrjähriger äusserst kostenspieliger und komplizierter Verfahren, dessen Kosten er erstmal vorstrecken müsste, und den er von D aus nur sehr schwierig steuern könnte.

Er möchte nun herausfinden ob es eine Möglichkeit ist die Wege zu verkürzen, und den Urteil in D Vollstrecken zu lassen.

danke für Euere Antworte!
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Alt 26.11.2011, 15:39
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AW: Im Ausland erworbenen Titel im Inland vollziehen lassen

hi, darf ich noch mit einen Antwort rechnen?
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